|
Sie sind nicht berechtigt, Ihre Rechte oder Verpflichtungen gemäß dieser "Vereinbarung" auf Dritte zu übertragen bzw. an diese weiterzugeben, es sei denn, Sie haben im Vorfeld eine schriftliche Genehmigung von Google eingeholt. Diese "Vereinbarung" dient nicht dem Nutzen Dritter und soll nicht als Erteilung von Rechten hinsichtlich eines beliebigen Dritten erachtet werden. Diese "Vereinbarung" unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen des Staates Kalifornien, ungeachtet möglicher widersprüchlicher Klauseln. Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten oder Forderungen, die sich aus dieser "Vereinbarung" ergeben bzw. mit ihr in Zusammenhang stehen, ist der Verwaltungsbezirk Santa Clara in Kalifornien. Die Parteien sind unabhängige Auftragnehmer. Keine der Parteien soll als Angestellter, Stellvertreter, Partner oder gesetzlicher Vertreter der anderen Partei in einer beliebigen Angelegenheit erachtet werden. Außerdem verfügt keine der Parteien im Namen der anderen über Rechte, Vollmachten oder Befugnisse, um Verpflichtungen oder Verantwortlichkeiten für die andere Partei einzugehen. Eine von Google abgegebene Verzichterklärung hinsichtlich einer Vertragsverletzung der hier gemachten Angaben gilt nicht als Verzichterklärung hinsichtlich der Klausel an sich und darf nicht als solche ausgelegt werden. Wenn eine der Klauseln dieser "Vereinbarung" von der zuständigen Gerichtsbarkeit als gesetzwidrig erachtet wird, wird die Klausel geändert und im vollen gesetzlich zulässigen Umfang so ausgelegt, dass die Intentionen der ursprünglichen Klausel so genau wie möglich widergespiegelt werden, und die verbleibenden Klauseln dieser "Vereinbarung" bleiben im vollen Umfang gültig und anwendbar. Diese "Vereinbarung", die Richtlinien für die Verwendung von Google-Marken durch Dritte sowie das Anfrageformular für Genehmigungen stellen die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien hinsichtlich des diesbezüglichen Vertragsinhalts dar.
|