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Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH beabsichtigten, einen Linearbeschleuniger, Informationstechnologie und einen Computertomografen im Wert von ca. 6.000.000,00 Euro zu beschaffen und hatten dazu zunächst eigenständig ein Offenes Vergabeverfahren begonnen. Im Rahmen dieses Verfahrens stellte sich heraus, dass die Leistungen nicht beschreibbar waren und jedes einzelne Angebot der großen medizintechnischen Anbieter, die sich beworben hatten, entscheidende Fehler enthielt, so dass nach Einschaltung unserer Kanzlei, das Offene Verfahren aufgehoben und die Leistungen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens beschafft wurden.
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