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Jeder Staatsangehörige von Drittstaaten, die drei Monate oder länger in der Tschechischen Republik wohnen, müssen über eine Krankenversicherung verfügen. Für ein längerfristiges Visum ist der Nachweis einer umfassenden Krankenversicherung mit einer im Land registrierten Gesellschaft erforderlich. Eine Person mit einer unbeschränkten Aufenthaltserlaubnis oder ein offizieller Arbeitnehmer eines tschechischen Unternehmens kann sich gesetzlich krankenversichern. Die größte gesetzliche Krankenversicherung in der tschechischen Republik ist Všeobecná zdravotní pojišťovna (VZP). Die gesetzliche Krankenversicherung deckt Aufenthalte in öffentlichen Krankenhäusern, Notfallversorgung, Besuche zu einem Allgemeinmediziner, Impfungen, zahnärztliche Untersuchungen (zweimal im Jahr) und verschreibungspflichtige Medikamente ab. Die Krankenversicherungsbeiträge werden direkt von Ihrem Lohn abgezogen. Wenn Sie eine Gewerbeberechtigung haben, wird Ihre Versicherung zur Zeit der Steuererklärung bezahlt. Wenn Sie weder über eine unbeschränkte Aufenthaltserlaubnis verfügen noch eine Arbeit haben, müssen Sie sich privat versichern. VZP ist einer von vielen Anbietern, die private Krankenversicherungen für Ausländer anbieten.
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