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An der ersten öffentlichen Anhörung, die letzte Woche zu beiden Vorschlägen gemeinsam im Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) im Europäischen Parlament stattgefunden hat, haben auch VertreterInnen von ArbeitgeberInnen, ArbeitnehmerInnen und der Zivilgesellschaft teilgenommen. Fast alle der Anwesenden haben sich für den gemeinsamen Beschluss beider Vorschläge, also der gemeinsamen Bemessungsgrundlage sowie ihrer Konsolidierung, ausgesprochen. Heftig diskutiert wurde jedoch, ob die Konsolidierung ab einem Mindestnettoumsatz von 750 Millionen Euro verpflichtend erfolgen soll. Marktliberale Fraktionen sowie der Wirtschaftsdachverband Business Europe sprechen sich für eine freiwillige Konsolidierung ab diesem Schwellenwert aus. Die S&D, die Grünen/EFA, die GUE/NGL wie auch die Gewerkschaftsvertretende Katja Lehto-Komulainen kritisieren hingegen den zu hoch angesetzten Mindestnettoumsatz. Analog zum Regner-Bayet-Entwurf in Bezug auf die länderspezifische Berichterstattung fordern sie eine Senkung auf 40 Millionen Euro, um so auch tatsächlich jene Unternehmen zu erfassen, die durch die Ausnutzung unterschiedlicher nationaler Regelungen ihre Steuerleistungen minimieren.
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