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7.3.2. Berufliche Weiterbildung Nach den Grundsätzen für die Organisation von Fachhochschulen und anderen Schulen der Tertiärstufe müssen Nachdiplomstudien und Weiterbildungen selbsttragend sein. Folglich sind die Kosten dieser Ausbildungen relativ hoch und können von den Teilnehmenden überhaupt nicht oder nur zum Teil übernommen werden. Meistens werden diese Ausbildungen von der arbeitgebenden Institution finanziert und ins Budget integriert, das von der öffentlichen Hand finanziert wird. Folglich schätzen nicht alle Institutionen die Weiterbildung des Personals gleich wichtig ein.
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