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Die Menschenrechte werden häufig in drei Generationen eingeteilt. Die erste Generation umfasst die bürgerlichen und politischen Rechte – also zum Beispiel das Menschenrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, auf Freiheit und Eigentum, auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit oder auf Religions- und Glaubensfreiheit. Die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte werden auch als die zweite Generation bezeichnet – gemeint sind etwa das Menschenrecht auf einen angemessenen Lebensstandard, einschließlich angemessener Nahrung, das Recht auf Arbeit und angemessene Entlohnung, das Recht auf die Gründung von Gewerkschaften, der besondere Schutz von Familien, Schwangeren, Müttern und Kindern, Recht auf den besten erreichbaren Gesundheitszustand, das Recht auf Bildung oder das Recht auf Teilhabe am kulturellen Leben. Ergänzt werden diese durch eine dritte Generation gemeinschaftlicher Rechte, wie die Rechte auf Entwicklung oder auf Frieden.
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