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Die Aufstachelung zu Gewalt oder Hass aufgrund von ethnischer und religiöser Zuschreibungen, die öffentliche Verbreitung oder Verteilung von Schriften, Bild- oder sonstigem Material mit rassistischen oder fremdenfeindlichen Inhalten, das öffentliche Billigen, Leugnen oder gröblich Verharmlosen von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, wenn diese Handlung in einer Weise begangen wird, die wahrscheinlich zu Gewalt oder Hass gegen solch eine Gruppe oder Einzelpersonen aufstachelt, sind nun zu bestrafen.
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