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The Court of Appeal has now practically dismissed all the requirements of ABI and Peroni. “As this now legitimate ruling indicates, the court arrived at a conclusion that neither unfair competition nor breach of rights regarding the ABI’s trademark took place on the part of the Italian importers of Budweiser Budvar N.C. and therefore no entitlement to damages occurred. Furthermore, the court complied with the proposal of Italsug and Kiem companies, cancelling the trademark No. 589.805 ‘Budweiser’ owned by ABI in Italy due to its misleading,“ says Budweiser Budvar’s legal department manager Helena Lejtnarová. In addition to that, the plaintiffs have to reimburse all the proceeding costs of the Italian importers in both degrees of the proceedings in the amount of nearly € 150,000. This dispute in particular is a part of the Budweiser Budvar trademark ‘war’ which has been taking place in Italy since 1985. Following lengthy legal disputes, ABI accomplished invalidation of some Budweiser Budvar’s trademarks with the “Budweiser” element in Italy in 2001.
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Das Berufungsgericht wies praktisch alle Ansprüche von ABI und Peroni zurück. “Gemäß dieser Entscheidung, die bereits rechtskräftig geworden ist, ist das Gericht zu dem Schluss gekommen, dass kein unlauterer Wettbewerb vorliege, die Schutzmarkenrechte der ABI von italienischen Importeuren der Brauerei Budweiser Budvar keineswegs verletzt worden seien und deswegen der ABI kein Anspruch auf Schadensersatz zustehe. Außerdem gab das Gericht dem Antrag der Gesellschaften Italsug und Kiem statt und ließ die Schutzmarke Nr. 589.805 „Budweiser“ wegen Irreführung tilgen, deren Inhaberin ABI in Italien ist,“ so Mag. Helena Lejtnarová, Leiterin der Rechtsabteilung Budweiser Budvar. Die Kläger haben zusätzlich die ganzen Verfahrenskosten der italienischen Importeure in beiden Verfahrensstufen von beinahe 150 000 Euro zu bezahlen. Der Streit ist ein weiterer Vorfall im „Krieg“, der wegen der Marke „Budweiser“ bereits seit 1985 in Italien geführt wird. Nach langen gerichtlichen Auseinandersetzungen erreichte ABI im Jahr 2001, dass manche Schutzmarken der Brauerei Budweiser Budvar mit dem Bestandteil „Budweiser“ in Italien für ungültig erklärt wurden. Seitdem benutzte ABI ihre Schutzmarke „Budweiser“ in Italien, und sie war bemüht, auch andere, weiterhin gültige Schutzmarken „Budweiser Budvar“ zu verbieten, die von den italienischen Importeuren der Brauerei Budweiser Budvar verwendet werden. Sie versuchte die Importeure einzuschüchtern, indem sie ihnen mit einem enorm hohen Schadensersatz drohte.
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