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Auf dem neuen Röntgenpass können Patientinnen und Patienten künftig Röntgenaufnahmen zu medizinischen und zahnmedizinischen Zwecken, Durchleuchtungen, Computertomographien sowie Therapien, bei denen Röntgenstrahlen eingesetzt werden, eintragen lassen. Beim Arzt- oder Zahnarztbesuch zeigt der Röntgenpass, ob und wo bereits eine Röntgenuntersuchung vorgenommen worden ist. Der Pass trägt so dazu bei, unnütze Wiederholungsuntersuchungen zu vermeiden und die Strahlenbelastung zu senken. Eine Tabelle mit den verschiedenen Strahlendosen, die bei Röntgenuntersuchungen aufgenommen werden, hilft, den Überblick über die Strahlenbelastung zu behalten. Zudem können Allergien und Kontrastmittelreaktionen vermerkt werden.
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