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Beschreiben Sie den Fall möglichst klar und halten Sie fest, warum Sie der Ansicht sind, dass ein wesentlicher Verstoss gegen die anwendbaren Rechnungslegungsvorschriften vorliegt. Der Hinweis muss im Minimum den betroffenen Emittenten, die Abschlussperiode und eine Beschreibung des Sachverhalts enthalten. Im Idealfall erfolgt dies unter Nennung der mutmasslich verletzten Detailbestimmung des Rechnungslegungsstandards (z.B. IAS 19p29). Es soll aber mindestens ausgeführt werden, ob es sich um eine Verletzung der Erfassungs-, Bewertungs-, Ausweis- und/oder Offenlegungsbestimmungen handelt. Weiter ist es hilfreich, wenn Sie uns Ihre Telefonnummer angeben, so dass wir Sie für allfällige Rückfragen kontaktieren können.
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