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Während der Bewertung der Bewerbungen haben die Rechteinhaberinnen oder Rechteinhaber die Möglichkeit, gegen eine Bewerbung Einsprache zu erheben, indem sie sich an die von der ICANN bezeichnete Stelle zur Beilegung von Streitigkeiten wenden. Inhaberinnen oder Inhaber geistiger Eigentumsrechte können somit Einsprache wegen Verletzung ihrer Rechte erheben, indem Sie eine auf Englisch abgefasste E-Mail an das "Arbitration and Mediation Center" der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) schicken. Weitere Informationen dazu sind auf der Webseite dieser Stelle zu finden. Für Beratung bei Konflikten zwischen Domain-Namen und Marken wenden Sie sich bitte an einen Markenberater. Die eingereichten Einsprachen werden in einem Schlichtungsverfahren behandelt (Modul 3 des Bewerbungsleitfadens).
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