|
In den Gründungsverordnungen werden dem ESRB verschiedene Aufgaben übertragen und Instrumente bereitgestellt, darunter die Erhebung und Auswertung sachdienlicher Informationen, die Ermittlung und Einordnung von Systemrisiken nach Priorität, die Herausgabe von Risikowarnungen und die Erteilung von Empfehlungen sowie die Überwachung der entsprechenden Maßnahmen, die Übermittlung einer Bewertung an den Rat, wenn der ESRB feststellt, dass eine Krisensituation eintreten kann, die Zusammenarbeit mit anderen Teilnehmern am ESFS, die Abstimmung seiner Tätigkeiten mit denen internationaler Finanzorganisationen, insbesondere des Internationalen Währungsfonds (IWF) und des Rats für Finanzstabilität (FSB), und die Ausführung von in anderen Rechtsvorschriften der Union vorgesehenen Aufgaben.
|