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15. Haftungsbegrenzung. IN KEINEM FALL KÖNNEN ADOBE ODER SEINE LIEFERANTEN VOM UNTERLIZENZNEHMER HAFTBAR GEMACHT WERDEN FÜR JEGLICHE SCHADENSFÄLLE, KLAGEN ODER KOSTEN ODER JEDWEDE FOLGESCHÄDEN, INDIREKTEN SCHÄDEN ODER NEBENSCHÄDEN ODER JEGLICHE ENTGANGENEN GEWINNE ODER ENTGANGENE KOSTENEINSPARUNGEN, SELBST WENN EIN VERTRETER VON ADOBE VON DER MÖGLICHKEIT SOLCHER VERLUST- ODER SCHADENSFÄLLE BZW. KOSTEN ODER KLAGEN DURCH DRITTPARTEIEN UNTERRICHTET WURDE. DIE GENANNTEN BESCHRÄNKUNGEN UND AUSSCHLÜSSE GELTEN NUR IN DEM UMFANG, IN DEM SIE IM RAHMEN DES ANWENDBAREN RECHTS IN DER RECHTSPRECHUNG DES UNTERLIZENZNEHMERS ZULÄSSIG SIND. DIE HAFTUNGSHÖCHSTSUMME VON ADOBE UND SEINEN LIEFERANTEN IM RAHMEN BZW. IM ZUSAMMENHANG MIT DER VORLIEGENDEN VEREINBARUNG LIEGT BEI EINTAUSEND (1000) US-DOLLAR. Durch keine Bestimmung in dieser Vereinbarung wird die Haftung von Adobe gegenüber dem Unterlizenznehmer begrenzt, sollte es zu Todesfällen oder körperlichen Verletzungen kommen, die durch Fahrlässigkeit oder unerlaubte betrügerische Handlungen aufseiten von Adobe verursacht wurden. Adobe handelt im Auftrag seiner Lieferanten zum Zweck des Haftungsausschlusses, des Ausschlusses und/oder der Begrenzung von Verpflichtungen und Gewährleistungen entsprechend der vorliegenden Vereinbarung, nicht jedoch in anderen Belangen und zu anderen Zwecken.
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