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Die Übernahmekommission (UEK) hat als eidgenössische Aufsichtsbehörde im Bereich der öffentlichen Kaufangebote eine Teilrevision ihrer Verordnung über öffentliche Kaufangebote (Übernahmeverordnung, UEV) sowie ihres Reglements (Reglement-UEK, R-UEK) verabschiedet. Die entsprechenden Änderungen, welche im Rahmen zweier Vernehmlassungsverfahren geprüft wurden und die in Folge des FinfraG und deren Ausführungsverordnungen (FinfraV, FinfraV-FINMA) notwendig gewordenen formellen Anpassungen berücksichtigen, werden heute in der amtlichen Sammlung veröffentlicht. Die Vernehmlassungsunterlagen sowie die Stellungnahmen sind auf der Webseite der UEK abrufbar www.takeover.ch.
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