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Die Umschreibung einer US-amerikanischen Berufspilotenlizenz in eine europäische JAR-FCL-Lizenz ist seit 2003 überhaupt nicht mehr möglich! Diese Lizenz brauchen Sie aber, um als Pilot in Deutschland und Europa zu arbeiten. Als Pilot mit Lizenz aus einem nicht-JAA-Mitgliedstaat können Sie zwar eine Ausbildungserleichterung beantragen. Sie umfasst aber maximal 15 Stunden – das ist nur die Hälfte der CPL Pflichtstunden. Sie müssen also mindestens 15 weitere CPL Schulungsstunden und 5 Nachtflugstunden leisten, denn ausländische Nachtflugberechtigungen werden keinesfalls anerkannt. Außerdem müssen Sie die gesamte Theorieprüfung in allen 12 Fachgebieten ablegen. Prüfungserleichterungen gewährt das Luftfahrt-Bundesamt grundsätzlich nicht!
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