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Die Reproduktionsmedizin wird in Saudi Arabien durch die Verordnung über In-vitro-Fertilisation (Nr. 2870/1/12) geregelt. In ihr wird die Aufsicht über die Kliniken und die Strafen bei Verstoß gegen die Verordnung festgelegt. Nach ihr ist zwar die Aufbewahrung von Eizellen und Spermien untersagt, die Aufbewahrung von Embryonen und Gameten hingegen erlaubt, wenn das Einverständnis der Eltern vorliegt. Die Verordnung fordert von den Kliniken, dass sie sich an die einschlägigen islamischen Rechtsgutachten (pl. fat?w?) halten, auf diese Weise ist Embryonenforschung in Saudi Arabien indirekt geregelt. Denn, wenn zum Beispiel die Beschlüsse der Akademie für islamisches Recht (IFA, Islamic Fiqh Academy) in Mekka oder der internationalen Akademie für islamisches Recht (IIFA, International Islamic Fiqh Academy) in Dschidda als allgemein verbindlich angesehen werden, dann ist Embryonenforschung mit Einschränkungen erlaubt. Die IFA befasste sich zum Beispiel 2003 mit der Frage, ob und unter welchen Umständen es schariatrechtlich erlaubt ist, menschliche Stammzellen zu gewinnen. Sie unterschied die verschiedenen Quellen für Stammzellen und stellte in Bezug auf die embryonalen Stammzellen fest, dass ihre Herstellung, Lagerung und Verwendung für die wissenschaftliche Forschung nach islamischem Recht erlaubt sei. Wenn überzählige Embryonen aus der In-vitro-Fertilisation anfallen, dann dürfen sie für die Forschung verwendet werden, wenn die Eltern die Embryonen spenden.
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