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Im Fall des Kraftwerks La Goule sieht die neue Wasserverordnung eine Modulation der Restwassermenge vor, d. h. 2,7 m3/s während der empfindlichen Laichsaison der verschiedenen Fischarten (vom 1. Dezember bis 15. Mai) und 1,3 m3/s während des restlichen Jahres. «Die gewählte Lösung widerspiegelt die Verhandlungen, in deren Rahmen die entsprechenden wirtschaftlichen und ökologischen Argumente berücksichtigt wurden. Durch diesen Kompromiss sollte das Wasserkraftwerk La Goule trotz der Produktionsverringerung, die mit der Erhöhung der Restwassermenge einhergeht, existenzfähig bleiben», betont Cédric Zbinden, Direktor der Société des Forces Electriques de La Goule.
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