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Im heutigen Verfahren wird die ESR-Dienstleistung anhand der ESR-Teilnehmernummer (ESR-Kundennummer bei der PostFinance) identifiziert. Mit der Identifikation dieser Teilnehmernummer wird beispielsweise im E-Banking sichergestellt, dass ein Zahler bei der Erfassung seiner Zahlungen zwingend auch die Referenznummer festhalten muss. Dies führt beim Zahlungsempfänger zu einer hohen Automatisierung, da er anhand der Referenznummer den eingegangenen Zahlungsbetrag der entsprechenden offenen Rechnung zuweisen kann. Aufgrund der zu erwartenden regulatorischen Anforderungen und des Entscheids, in der Schweiz auf dem neuen Einzahlungsschein mit Datencode das Konto des Zahlungsempfängers im IBAN-Format anzuwenden, musste eine Nachfolgelösung zur ESR-Teilnehmernummer konzipiert werden. Nach Prüfung mehrerer Varianten stellte sich heraus, dass die hohe Automatisierungsrate einzig in Verbindung mit einer speziellen IBAN sichergestellt werden kann.
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