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Bemerkenswert ist auch, dass der Nachweis für die Tragflächen zu Beginn des Vorhabens in 2011 zunächst für das vereinbarte Gewicht der nichttragenden Teile GNT (Beladener Rumpf und Höhenleitwerk) für 380 kg geführt wurde. Nachdem sich zeigte, dass dieses GNT nicht haltbar war, konnte durch Verfeinerung der Nachweisführung 2013 das zulässige Gewicht der nichttragenden Teile auf 403 kg und Anfang 2015 auf 403 kg plus Befüllung des rumpfnahen Tragflächentanks in der linken Tragfläche erhöht werden. Dieses Beispiel zeigt schön, dass auch in hochbelasteten Bauteilen erhebliche Reserven schlummern können.
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