|
Die Altersgrenze kann herabgesetzt werden auf 52 Jahre für Unternehmen in Schwierigkeiten oder Unternehmen in der Umstrukturierung, die in dem Jahr, das der kollektiven Entlassung vorausgeht (auf dem Niveau der TBE / Anzahl der Personen) oder im Falle von Unternehmen, die Arbeitslosigkeitstage in einem Umfang von mindestens 20 % der dem LSS gemeldeten Zahl der Arbeitslosigkeitstage verzeichnet haben, eine kollektive Entlassung von mindestens 20 % des durchschnittlich beschäftigten Personals durchführen.
|