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Verfahren. Beschwerde an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement gegen einen Nichteintretensentscheid des BFA, der damit begründet wird, die neuen vom Gesuchsteller geltend gemachten Umstände rechtfertigten nicht ein Zurückkommen auf eine zwei Jahre zuvor ausgesprochene Verweigerungsverfügung. Unzulässigkeit des Nichteintretensentscheids angesichts des schutzwürdigen Interesses des Gesuchstellers am Erlass einer Gestaltungsverfügung. Der angefochtene Entscheid muss als Abweisung des Begehrens qualifiziert werden, da die Vorinstanz sich über die Qualität der Vorbringen äusserte und damit materiell tatsächlich darauf eintrat. Überprüfung der Abweisungsgründe durch die Beschwerdeinstanz (d)..
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