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Das war nötig geworden, weil die Bierqualität so miserabel war, dass die Bevölkerung überall im Land klagte – gegen Pilze, Ruß, Ochsenblut und diverseste Pflanzen in ihrem Hopfensaft. Die Verordnung, die die damals regierenden Herzöge als Reaktion verabschiedeten sollte aber nicht nur die Qualität regeln. Das Reinheitsgebot sollte außerdem verhindern, dass die Bierbrauer den Bäckern den wertvollen Weizen und Roggen „wegbrauen“ und damit die Brotversorgung der Bevölkerung gefährden. Sie durften deshalb fortan nur noch Wasser, Hopfen und Gerste verwenden um das Grundnahrungsmittel Bier herzustellen. Mittlerweile ist die Brotversorgung in der Bevölkerung aber nicht mehr ganz so gefährdet, weshalb Anhänger der Craft-Beer-Szene das Gebot mittlerweile als überholt ansehen und sich mehr kreative Möglichkeiten im Brauprozess wünschen. Ein Beispiel für eine bisherige Lockerung des Gebots ist die Hefe: Die ist zwar durch Luftübertragung schon immer im Bier, mittlerweile wird sie aber gezielt zugeführt – ganz ohne Konflikt mit dem Reinheitsgebot. Auch Weizenbier darf inzwischen natürlich gebraut werden.
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