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Der Inhaber der Gemeinschaftsmarke selbst vermarktet intensiv seinen Goldhasen mit einem höheren Verkaufspreis als die Konkurrenten. Dies auch seit 1994 auf dem österreichischen Markt, auf dem dieser ebenso wie in Deutschland jedenfalls ab 2003 als sehr bekannte Marke anzusehen ist. Der Markeninhaber verklagte einen österreichischen Konkurrenten wegen dessen Vermarktung eines sehr ähnlichen Goldhasens, von welcher er vor den Verkaufshandlungen, die der Anlass für das Verwarnungsschreiben und schließlich der Klage in 2003 waren, nichts gewusst hatte.
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