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Mit der neuen Deklarationsregelung erfüllt das EDI einen Auftrag, den ihm der Bundesrat 1997 im Zusammenhang mit der Revision der Lebensmittelverordnung erteilte. Die neue Regelung ist das Ergebnis verschiedener Hearings mit den betroffenen Kreisen (Lebensmittelhandel und -industrie, Produktion, Gastronomie, Konsumentenorganisationen, Vollzugsbehörden). Da die EU keine entsprechende Regelung kennt, musste zwecks Verhinderung von Handelshemmnissen darauf geachtet werden, dass die neuen Bestimmungen vom EG-Recht nur insoweit abweichen, als dies zur Gewährleistung des Schutzes vor Täuschungen absolut unerlässlich ist.
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