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In numerous Committee meetings, a wide range of stakeholders such as journalists, EU-Commissioners, bank officials, civil servants of various Member States, activists, whistleblowers and scientists has been included in discussions about the issues of the current system and possible counteractions at EU level to make tax avoidance and evasion practices impossible.
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In zahlreichen Ausschusssitzungen ist mit unterschiedlichsten Stakeholdern wie JournalistInnen, EU-KommissarInnen, BankbeamtInnen, politischen BeamtInnen verschiedener Mitgliedsstaaten, AktivistInnen, Whistleblowern und WissenschafterInnen diskutiert worden, wo das derzeitige System hakt und was jedenfalls auf Ebene der EU getan werden könne, um Steuervermeidungs- und Umgehungspraktiken zu verunmöglichen. Zudem sind Fact-Finding-Missions in Mitgliedsstaaten, aber auch in den USA, unternommen worden. Einige der zentralen Erkenntnisse, die der Ausschuss bisher erlangt hat, können in fünf eigens publizierten Studien nachgelesen werden. Geldwäsche passiert meist, indem eine Gesellschaft in einem Steuerparadies gegründet und registriert wird, die ein entsprechendes Offshore-Konto benötigt. Sowohl bei der Errichtung dieser Strukturen als auch bei ihrer Aufrechterhaltung spielen FinanzintermediärInnen eine wesentliche Rolle. Konkret handelt es sich hierbei nicht nur um Banken und SteuerberaterInnen, sondern auch um AnwältInnen, Finanz- und VermögensberaterInnen, WirtschaftsprüferInnen sowie Versicherungs- oder Treuhandgesellschaften, die in diese Tätigkeiten involviert sein können. Diese Berufsgruppen unterliegen innerhalb der EU ganz unterschiedlichen sektorenspezifischen Regelungen. Aus der Arbeit des PANA-Ausschusses geht aber klar hervor: Es braucht einheitliche Regelungen, die auf die Tätigkeit und nicht auf die Berufsbezeichnung abzielen, um ihr Zutun bei Geldwäscheaktivitäten und Steuervermeidungsstrukturen zu unterbinden und auch entsprechend bestrafen zu können.
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