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Die Einbildungskraft, in ihrer Freiheit betrachtet, eröffnet eine Frage der Gemeinschaft, die nicht durch eine auf den Austausch von Beweisen konzentrierte Praxis der Politik beigelegt werden kann. Wenn sie einen durch Beweise gewonnenen Konsens zurückweist, so ist Arendts Punkt nicht, dass politische Urteile alle kognitiven Ansprüche vermeiden müssten. Er besteht vielmehr darin, uns daran zu erinnern, dass unser Verhältnis zu anderen und zur Welt sich auf etwas anderes als Erkenntnis gründet. "Das Wissen gründet sich auf der Anerkennung", beobachtet Wittgenstein, das heißt auf einem Modus des Etwas-als-etwas-Betrachtens, was die Bedingung von Erkenntnis bildet, aber auch auf einem Modus, etwas in Beziehung zu dem, was man weiß, zu tun. Beispielsweise zu sagen, dass ein politisches Thema wie die Homosexuellen-Ehe nach unserem Urteil ruft, bedeutet keine Absage an kognitive Fragen. Es bedeutet vielmehr, dass ein kognitives Urteil über die Existenz einer Sache (d. h. ihre Funktion oder Eignung dazu, einen Zweck zu erfüllen) nicht das ist, was wir zu treffen aufgerufen sind – nicht mehr als ein Botaniker, wie Kant sagt, dazu aufgerufen ist, die Blüte als ein reproduktives Organ einer Pflanze zu erläutern, wenn er die Blüte für schön erklärt. Man kann solche Dinge wohl über Pflanzen wissen, ebenso wie man wohl bestimmte Dinge über nicht-heterosexuelle Praktiken wissen kann. Ästhetisch oder politisch zu urteilen verlangt jedoch, dass wir das, was wir wissen, anders betrachten: die Blüte ganz abseits ihrer Verwendung als schön, nicht-heteronormative sexuelle Praktiken ganz unabhängig von jedweder sozialen Funktion, der sie dienen mögen, als Teil der gemeinsamen Welt. Und das erfordert Einbildungskraft. Ganz im Gegensatz zu den Vorwürfen ihrer KritikerInnen bestand Arendts Kritik kognitiver Ansprüche im Bereich des Politischen nicht darin, zu sagen: "Urteile niemals kognitiv, wenn du politisch urteilst"; sondern: "Verwechsle nie ein kognitives Urteil mit politischem Urteilen". Etwas anderes ist erforderlich, denn ein politisches Urteil enthüllt nicht irgendeine Eigenschaft des Gegenstands, sondern es enthüllt etwas, was von politischer Signifikanz ist, über denjenigen oder diejenige, der oder die es trifft.
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