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Some jurisdictions do not allow (i) the exclusion of implied warranties on applicable statutory rights; and in the case of the countries of the United Kingdom, Luxembourg, the Netherlands and Spain, (ii) limitations on a contracting party's liability with regards to damages or death caused due to its negligence or intentional misconduct, so the above exclusions and limitations may not apply in some cases.
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10. Allgemeine Freistellung. Mit der Teilnahme am Wettbewerb befreien die Teilnehmer En Masse und deren jeweilige Muttergesellschaften, Filialen, Tochtergesellschaften, Geschäftsführer, leitende Angestellte, Fachberater, Mitarbeiter, Repräsentanten, Vertreter und Handelsvertretungen (zusammenfassend „freigestellte Parteien“) von jeglichen Haftungsansprüchen und verzichten auf jegliche Klageansprüche in Bezug auf Anspruch, Kosten, Verletzungen, Verluste oder Schäden, die entstehen aus oder durch den Wettbewerb (einschließlich der Teilnahme am Wettbewerb) oder der Abgabe, Falschlieferung, Annahme, Besitz, Verwendung oder Unmöglichkeit der Verwendung von jeglichen Preisen (einschließlich Anspruch, Kosten, Verletzungen, Verluste und Schäden mit Bezug auf Personenschäden, Tod, Beschädigung oder Zerstörung von Sachen, Veröffentlichungs- und Datenschutzrechte, Verbreitung falscher Informationen oder bei Verleumdung, absichtlich oder unabsichtlich) aus Vertragsrecht, Schadenersatzrecht (einschließlich Fahrlässigkeit), Garantierecht oder anderen Rechtsgrundlagen. Einige Gerichtsbarkeiten verbieten den (i) Ausschluss von stillschweigenden Garantien für gesetzlich bestehende Rechte, und im Falle von Großbritannien, Luxemburg, den Niederlanden und Spanien, (ii) die Einschränkungen der Haftung einer Vertragspartei im Hinblick auf Schäden oder Tod verursacht durch Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Aus diesem Grund sind die oben genannten Ausschlüsse und Einschränkungen in bestimmten Fällen ungültig.
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