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Kritik am Richtlinienvorschlag zur Konzessionsvergabe übten auch ver.di-Bundesvorstandsmitglied Erhard Ott, sowie Thomas Kattnig von der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten und Heidrun Maier-de Krijf, Generalsekretärin des Verbandes der öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft Österreichs (VÖWG). Es gibt laut Ott sehr viele Bereiche, in denen öffentliche Leistungen über Konzessionen erbracht werden, zum Beispiel bei den Häfen, beim Verkehr, Gesundheit, soziale Dienstleistungen, bei Wasser, Energie und Abfall. In Deutschland gebe es 6.211 Wasserversorgungsunternehmen, von denen alleine nächstes Jahr rund 1.000 neue Konzessionsverträge ausgehandelt werden müssten. Ganz wesentlich sei es bei den Legislativmaßnahmen Sozialstandards verbindlich zu berücksichtigen. Thomas Kattnig unterstrich zudem, dass die Kommission mit dem Rechtsvorschlag das Primärrecht aus den Augen verloren habe, denn Art. 14 EUV räume den öffentlichen Dienstleistungen großen Spielraum ein. Die Wasserversorgung über die Hintertür zu liberalisieren, wird strikt abgelehnt. Österreich hat zum Richtlinienvorschlag eine Subsidiaritätsrüge eingebracht. Heidrun Maier-de Krijf betonte, dass die fraglichen Gesetze von den EU-Institutionen gemacht und von den Kommunen gelebt werden - sie sollten sich daher nicht auseinanderbewegen, warnte Maier-de Krijf. Es ist laut der Generalsekretärin des VÖWG eine intelligente inhouse-Regelung nötig und es solle nicht etwas komplett neues erfunden werden. Die von der Kommission oft angekündigte einfachere Gesetzgebung (better regulation) sei in dieser Richtlinie leider überhaupt nicht zu sehen, vielmehr werden mit dem Vorschlag nur Oligopole geschaffen, so Maier-deKrijf.
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