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The document is not given, it is looked for, found, produced, consulted, constituted and instituted – the “archive” emerges (also as a place of what is not said or of what is said too much) through and in the consequently resultant difference.
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Der andere Aspekt, der mich hier interessiert, ist der, dass Dokumente nur dann zu sprechen beginnen, wenn man ihnen mit einer Frage, vielleicht mit einer Hypothese begegnet. Das Dokument ist nicht gegeben, es wird gesucht, gefunden, hergestellt, konsultiert, konstituiert und instituiert – durch und in der sich hierbei ergebenden Differenz entsteht „Archiv“ (auch als ein Ort des Nicht-Gesagten oder des Zu-viel-Gesagten). Demgegenüber muss das Zeugnis vernommen werden. Es ist Kommunikation im Sinne einer gegenüber jemandem anderen geleisteten Autoreferentialität. Der Einbezug einer Zuhörer_in in die Narration einer Zeug_in (die meisten Zuhörer_innen werden ihre Zuhörer_innenschaft wohl im Sinne eines geteilten Verständnisses begreifen), bei der gewissermaßen das Was eines vergangenen Ereignisses wiederkehrt, kann dabei auch misslingen. Gerade die Kontingenz und die Singularität des referierten Ereignisses sind das, was möglicherweise nicht nur die Zeug_in selbst, sondern auch ihre Zuhörer_innenschaft anfällig für Irrtümer macht oder für das Unvermögen, einem Ereignis „wahrhaftig“ beizuwohnen. – Mir scheint, dass Ricœur etwas Ähnliches anspricht, wenn er von der „sécurité langagière d’une société“ / der „sprachlichen Gewissheit einer Gesellschaft“ sprechend die „Einsamkeit historischer Zeugen“ evoziert: „Il est des témoins qui ne rencontrent jamais l’audience capable de les écouter et de les entendre.“ / „Es gibt Zeugen, die niemals eine Zuhörer_innenschaft antreffen, die fähig wäre, ihnen zuzuhören und sie wahrzunehmen.“[9] Ich nehme auf Ricœur Bezug, weil er zum einen von der Aporie der Anwesenheit eines Abwesenden im Gedächtnis ausgehend die Aporie der historischen Repräsentation verfolgt und zum anderen auf dem Glück des Wiederkennens (der „reconnaissance“, des Ricœur’schen „kleinen Wunders des Gedächtnisses“ oder des „glücklichen Gedächtnisses“) besteht, die es einem Zeugen erlauben würde, die Tatsache eines Geschehens zu verbürgen. Damit spricht er sich nicht zuletzt gegen eine Art Soziologisierung der Historiographie aus, die über den ontologischen Einsatz der Zeug_in hinwegtäuschen könnte. Vielleicht lässt sich so das Wagnis der Präsenz von Stimmen über ein vergangenes Ereignis als eine Sache denken, die sich zwischen drei Positionen aufspannt, erstens dem Text / der Narration / der Rhetorik / der Imagination, zweitens der Enunziation einer Tatsache und drittens dem Referenten, also der Historiker_in oder aber eben der Zeug_in, die ihrer eigenen Zeu
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