opponent appellant – German Translation – Keybot Dictionary

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In T 281/03 dated 17 May 2006 the opponent/appellant had wanted to comment before the opposition division on inventive step if novelty was established. However, the issue of inventive step was not discussed at the oral proceedings and the opposition division, after deliberating and announcing its decision on novelty, immediately announced the decision to reject the oppositions. The board held that, in order to guarantee the right to be heard, there should have been an explicit step, recorded in the minutes, giving the opponent/appellant the opportunity to comment on inventive step before the final deliberation, or alternatively an opportunity after the deliberation to comment on the opposition division's conclusion. The fact that before the final deliberation the floor had been given to the opponent/appellant again or that the opponent/appellant made a last submission was not enough to meet this requirement, regardless of whether an experienced representative might have perceived a certain risk of an imminent final decision.
In T 281/03 (Entscheidung vom 17. Mai 2006) wollte der Einsprechende/ Beschwerdeführer vor der Einspruchsabteilung für den Fall, dass Neuheit behaht würde, zur erfinderischen Tätigkeit Stellung nehmen. Die Frage der erfinderischen Tätigkeit wurde jedoch in der mündlichen Verhandlung nicht erörtert, und nachdem die Einspruchsabteilung sich beraten und ihre Entscheidung zur Neuheit verkündet hatte, verkündete sie unmittelbar im Anschluss ihre Entscheidung, die Einsprüche zurückzuweisen. Die Kammer stellte fest, dass es zur Wahrung des rechtlichen Gehörs eines ausdrücklichen und im Protokoll festgehaltenen Schrittes bedurft hätte, wobei dem Einsprechenden/Beschwerdeführer Gelegenheit hätte gegeben werden müssen, entweder vor der abschließenden Beratung der Einspruchsabteilung zur erfinderischen Tätigkeit Stellung zu nehmen oder aber sich nach dieser Beratung zu der von ihr getroffenen Feststellung zu äußern. Die Tatsache, dass dem Einsprechenden/Beschwerdeführer vor der abschließenden Beratung noch einmal das Wort erteilt worden sei bzw. dass er eine letzte Stellungnahme abgegeben habe, genüge nicht, um dieses Erfordernis zu erfüllen, ganz gleich, ob ein erfahrener Vertreter hätte erkennen können, dass die abschließende Entscheidung möglicherweise unmittelbar bevorstand.