to insure the goods – German Translation – Keybot Dictionary

Spacer TTN Translation Network TTN TTN Login Deutsch Français Spacer Help
Source Languages Target Languages
Keybot      11 Results   9 Domains
  2 Hits www.showa-sekkei.co.jp  
It shall be the customer’s responsibility, to insure the goods against any insurable risks at his cost, in particular against theft, breakage, fire, water, transport, or any other damage from the passing of risk unless according to the contract this obligation is expressly borne by us.
Es ist Sache des Kunden, auf seine Kosten die Ware ab Gefahrübergang gegen versicherbare Risiken, insbesondere gegen Diebstahl-, Bruch-, Feuer-, Wasser-, Transport- oder sonstigen Schäden, zu versichern, es sei denn, es obliegt nach der Vereinbarung ausdrücklich uns.
  www.muhfak.hacettepe.edu.tr  
The buyer is especially obliged to insure the goods sufficiently at current replacement value at his own cost against loss, damage and destruction, for example against damage through fire, water and theft and should be able to prove this to the supplier on demand.
Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware ist pfleglich zu behandeln und instand zu halten. Insbesondere ist der Besteller verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware auf eigene Kosten gegen Abhandenkommen, Beschädigung und Zerstörung, wie z.B. gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden, ausreichend zum Neuwert zu versichern und dies dem Lieferer auf Verlangen nachzuweisen. Der Besteller tritt seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen schon jetzt an den Lieferer ab. Der Lieferer nimmt diese Abtretung an.
  disruptivestudio.com  
§ 6 applies apart from that. It is the customer's responsibility to insure the goods at his own cost against fire damage and danger of explosion upon delivery or after arrival at the destination. He bears the risk alone, also regarding damage cases of whatever kind, provided that nothing else has been agreed.
1. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Dies gilt auch für Lieferzeiten, die im Onlineshop angezeigt auf Auftragsbestätigungen angegeben, oder in Liefertermininformationen (insbesondere per E-Mail oder Fax) bekanntgegeben werden. Die von der Verkäuferin angegebene Lieferzeit beginnt erst, wenn sämtliche Einzelheiten des Geschäfts und technische Fragen abgeklärt und sich beide Parteien über sämtliche Bedingungen des Geschäfts einig sind. Ebenso hat der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen ordnungsgemäß und rechtzeitig zu erfüllen.
  www.eilen.fi  
In cases where the customer has not sufficiently insured the goods, AGRIS GmbH reserves the right, but is not obliged, to insure the goods to be delivered against damages, in particular during transport, at the expense of the customer.
3.1. Die Ware wird dem Kunden auf seine Gefahr übersendet. Bis zum Erhalt der Ware trägt daher der Kunde die Gefahr des Unterganges sowie der Verschlechterung der Ware, dies auch ungeachtet des vereinbarten Eigentumsvorbehaltes nach Punkt 7. dieser AGB. Soferne der Kunde die Ware nicht ausreichend versichert hat, kann AGRIS die zu liefernde Ware auf Kosten des Kunden für Schadensfälle insbesondere auf dem Transport versichern, muss dies jedoch nicht.
  hytrans.com  
The other party shall be under the obligation to insure the goods referred to under section 1 against the risks of fire, theft, storm, and water damage and this in such manner that the insurance policy concerned contains the clause that the insurance also covers goods of (potential) third parties interested.
Die Gegenpartei ist verpflichtet, die in Absatz 2 gemeinten Waren gegen Gefahren von Brand, Diebstahl, Sturm- und Wasserschäden zu versichern und zwar in der Weise, dass im betreffenden Versicherungsschein die Bedingung aufgenommen wird, dass die Versicherung auch für Waren von (potenziell) betroffenen Dritten gilt. Es ist der Gegenpartei nicht erlaubt, eventuelle Ansprüche an den Versicherer im Rahmen der Versicherungen, wie in diesem Abschnitt gemeint, sofern sie sich auf die in Abschnitt 1 gemeinten Waren beziehen, an Dritte als Pfand oder als Sicherheit zu geben, im weitesten Sinne des Wortes Dritten zu dienen. Zahlungen bezüglich Schäden von Verlust von so gemeinten Waren treten an die Stelle der betroffenen Waren.