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It has been part of the European legal tradition that patent protection should be reserved for technical creations (see e. g. T 22/85, OJ 1990, 12; T 154/04, OJ 2008, 46). The use of the term "invention" in Art. 52(1) EPC 1973 in conjunction with the so-called "exclusion provisions" of Art. 52(2) and (3) EPC 1973 was interpreted by the boards of appeal as implying a requirement of technical character or technicality to be fulfilled by an invention as claimed in order to be patentable.
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Es entspricht der europäischen Rechtstradition, dass der Patentschutz technischen Schöpfungen vorbehalten ist (s. z. B. T 22/85, ABl. 1990, 12; T 154/04, ABl. 2008, 46). Die Verwendung des Begriffs "Erfindung" in Art. 52 (1) EPÜ 1973 in Verbindung mit den sogenannten "Ausschlussbestimmungen" des Art. 52 (2) und (3) EPÜ 1973 ist von den Beschwerdekammern so ausgelegt worden, dass er ein Erfordernis des technischen Charakters oder etwas Technisches impliziert, das durch eine beanspruchte Erfindung zu erfüllen ist, damit diese patentfähig ist. Eine Erfindung kann daher eine Erfindung im Sinne des Art. 52 (1) EPÜ sein, wenn durch sie z. B. eine technische Wirkung erzielt wird oder technische Überlegungen erforderlich sind, um sie auszuführen. Der Begriff "Erfindung" ist zu verstehen als "Gegenstand mit technischem Charakter" (T 931/95, ABl. 2001, 441; T 258/03, ABl. 2004, 575; T 619/02, ABl. 2007, 63). In T 930/05 erklärte die Kammer, dass allein schon die Tatsache, dass die Liste der nicht als Erfindungen anzusehenden Gegenstände in Art. 52 (2) EPÜ 1973 nicht erschöpfend formuliert ist ("insbesondere"), auf die Existenz eines Ausschlusskriteriums hinweist, das allen diesen Dingen gemeinsam ist und eine denkbare Erweiterung der Liste erlaubt. Die Aufzählung typischer Nichterfindungen in Art. 52 (2) EPÜ 1973 umfasste Tatbestände, deren gemeinsames Merkmal der fehlende technische Charakter war. Der auf Art. 52 (1) EPÜ 1973 Bezug nehmende Ausnahmenkatalog des Art. 52 (2) EPÜ 1973 ist als Negativdefinition des Erfindungsbegriffs aufzufassen.
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