ristiriitoja – German Translation – Keybot Dictionary
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Ahtisaari-Tag bedeutet Konflikte lösen zu lernen - Botschaft von Finnland, Berlin : Aktuelles
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Sie sind nicht berechtigt, Ihre Rechte oder Verpflichtungen gemäß dieser "Vereinbarung" auf Dritte zu übertragen bzw. an diese weiterzugeben, es sei denn, Sie haben im Vorfeld eine schriftliche Genehmigung von Google eingeholt. Diese "Vereinbarung" dient nicht dem Nutzen Dritter und soll nicht als Erteilung von Rechten hinsichtlich eines beliebigen Dritten erachtet werden. Diese "Vereinbarung" unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen des Staates Kalifornien, ungeachtet möglicher widersprüchlicher Klauseln. Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten oder Forderungen, die sich aus dieser "Vereinbarung" ergeben bzw. mit ihr in Zusammenhang stehen, ist der Verwaltungsbezirk Santa Clara in Kalifornien. Die Parteien sind unabhängige Auftragnehmer. Keine der Parteien soll als Angestellter, Stellvertreter, Partner oder gesetzlicher Vertreter der anderen Partei in einer beliebigen Angelegenheit erachtet werden. Außerdem verfügt keine der Parteien im Namen der anderen über Rechte, Vollmachten oder Befugnisse, um Verpflichtungen oder Verantwortlichkeiten für die andere Partei einzugehen. Eine von Google abgegebene Verzichterklärung hinsichtlich einer Vertragsverletzung der hier gemachten Angaben gilt nicht als Verzichterklärung hinsichtlich der Klausel an sich und darf nicht als solche ausgelegt werden. Wenn eine der Klauseln dieser "Vereinbarung" von der zuständigen Gerichtsbarkeit als gesetzwidrig erachtet wird, wird die Klausel geändert und im vollen gesetzlich zulässigen Umfang so ausgelegt, dass die Intentionen der ursprünglichen Klausel so genau wie möglich widergespiegelt werden, und die verbleibenden Klauseln dieser "Vereinbarung" bleiben im vollen Umfang gültig und anwendbar. Diese "Vereinbarung", die Richtlinien für die Verwendung von Google-Marken durch Dritte sowie das Anfrageformular für Genehmigungen stellen die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien hinsichtlich des diesbezüglichen Vertragsinhalts dar.
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Sie sind nicht berechtigt, Ihre Rechte oder Verpflichtungen gemäß dieser "Vereinbarung" auf Dritte zu übertragen bzw. an diese weiterzugeben, es sei denn, Sie haben im Vorfeld eine schriftliche Genehmigung von Google eingeholt. Diese "Vereinbarung" dient nicht dem Nutzen Dritter und soll nicht als Erteilung von Rechten hinsichtlich eines beliebigen Dritten erachtet werden. Diese "Vereinbarung" unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen des Staates Kalifornien, ungeachtet möglicher widersprüchlicher Klauseln. Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten oder Forderungen, die sich aus dieser "Vereinbarung" ergeben bzw. mit ihr in Zusammenhang stehen, ist der Verwaltungsbezirk Santa Clara in Kalifornien. Die Parteien sind unabhängige Auftragnehmer. Keine der Parteien soll als Angestellter, Stellvertreter, Partner oder gesetzlicher Vertreter der anderen Partei in einer beliebigen Angelegenheit erachtet werden. Außerdem verfügt keine der Parteien im Namen der anderen über Rechte, Vollmachten oder Befugnisse, um Verpflichtungen oder Verantwortlichkeiten für die andere Partei einzugehen. Eine von Google abgegebene Verzichterklärung hinsichtlich einer Vertragsverletzung der hier gemachten Angaben gilt nicht als Verzichterklärung hinsichtlich der Klausel an sich und darf nicht als solche ausgelegt werden. Wenn eine der Klauseln dieser "Vereinbarung" von der zuständigen Gerichtsbarkeit als gesetzwidrig erachtet wird, wird die Klausel geändert und im vollen gesetzlich zulässigen Umfang so ausgelegt, dass die Intentionen der ursprünglichen Klausel so genau wie möglich widergespiegelt werden, und die verbleibenden Klauseln dieser "Vereinbarung" bleiben im vollen Umfang gültig und anwendbar. Diese "Vereinbarung", die Richtlinien für die Verwendung von Google-Marken durch Dritte sowie das Anfrageformular für Genehmigungen stellen die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien hinsichtlich des diesbezüglichen Vertragsinhalts dar.
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Sie sind nicht berechtigt, Ihre Rechte oder Verpflichtungen gemäß dieser "Vereinbarung" auf Dritte zu übertragen bzw. an diese weiterzugeben, es sei denn, Sie haben im Vorfeld eine schriftliche Genehmigung von Google eingeholt. Diese "Vereinbarung" dient nicht dem Nutzen Dritter und soll nicht als Erteilung von Rechten hinsichtlich eines beliebigen Dritten erachtet werden. Diese "Vereinbarung" unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen des Staates Kalifornien, ungeachtet möglicher widersprüchlicher Klauseln. Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten oder Forderungen, die sich aus dieser "Vereinbarung" ergeben bzw. mit ihr in Zusammenhang stehen, ist der Verwaltungsbezirk Santa Clara in Kalifornien. Die Parteien sind unabhängige Auftragnehmer. Keine der Parteien soll als Angestellter, Stellvertreter, Partner oder gesetzlicher Vertreter der anderen Partei in einer beliebigen Angelegenheit erachtet werden. Außerdem verfügt keine der Parteien im Namen der anderen über Rechte, Vollmachten oder Befugnisse, um Verpflichtungen oder Verantwortlichkeiten für die andere Partei einzugehen. Eine von Google abgegebene Verzichterklärung hinsichtlich einer Vertragsverletzung der hier gemachten Angaben gilt nicht als Verzichterklärung hinsichtlich der Klausel an sich und darf nicht als solche ausgelegt werden. Wenn eine der Klauseln dieser "Vereinbarung" von der zuständigen Gerichtsbarkeit als gesetzwidrig erachtet wird, wird die Klausel geändert und im vollen gesetzlich zulässigen Umfang so ausgelegt, dass die Intentionen der ursprünglichen Klausel so genau wie möglich widergespiegelt werden, und die verbleibenden Klauseln dieser "Vereinbarung" bleiben im vollen Umfang gültig und anwendbar. Diese "Vereinbarung", die Richtlinien für die Verwendung von Google-Marken durch Dritte sowie das Anfrageformular für Genehmigungen stellen die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien hinsichtlich des diesbezüglichen Vertragsinhalts dar.
www.google.com.my
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Sopimuksen ei ole tarkoitus antaa hyötyä, eikä sen katsota antavan oikeuksia, millekään ulkopuoliselle osapuolelle. Sopimusta valvotaan ja tulkitaan Kalifornian osavaltion lakien mukaisesti, lakiperiaatteisiin liittyviä
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huomioon ottamatta.
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google.com.my
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Sie sind nicht berechtigt, Ihre Rechte oder Verpflichtungen gemäß dieser "Vereinbarung" auf Dritte zu übertragen bzw. an diese weiterzugeben, es sei denn, Sie haben im Vorfeld eine schriftliche Genehmigung von Google eingeholt. Diese "Vereinbarung" dient nicht dem Nutzen Dritter und soll nicht als Erteilung von Rechten hinsichtlich eines beliebigen Dritten erachtet werden. Diese "Vereinbarung" unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen des Staates Kalifornien, ungeachtet möglicher widersprüchlicher Klauseln. Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten oder Forderungen, die sich aus dieser "Vereinbarung" ergeben bzw. mit ihr in Zusammenhang stehen, ist der Verwaltungsbezirk Santa Clara in Kalifornien. Die Parteien sind unabhängige Auftragnehmer. Keine der Parteien soll als Angestellter, Stellvertreter, Partner oder gesetzlicher Vertreter der anderen Partei in einer beliebigen Angelegenheit erachtet werden. Außerdem verfügt keine der Parteien im Namen der anderen über Rechte, Vollmachten oder Befugnisse, um Verpflichtungen oder Verantwortlichkeiten für die andere Partei einzugehen. Eine von Google abgegebene Verzichterklärung hinsichtlich einer Vertragsverletzung der hier gemachten Angaben gilt nicht als Verzichterklärung hinsichtlich der Klausel an sich und darf nicht als solche ausgelegt werden. Wenn eine der Klauseln dieser "Vereinbarung" von der zuständigen Gerichtsbarkeit als gesetzwidrig erachtet wird, wird die Klausel geändert und im vollen gesetzlich zulässigen Umfang so ausgelegt, dass die Intentionen der ursprünglichen Klausel so genau wie möglich widergespiegelt werden, und die verbleibenden Klauseln dieser "Vereinbarung" bleiben im vollen Umfang gültig und anwendbar. Diese "Vereinbarung", die Richtlinien für die Verwendung von Google-Marken durch Dritte sowie das Anfrageformular für Genehmigungen stellen die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien hinsichtlich des diesbezüglichen Vertragsinhalts dar.
sothebysrealty.fi
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Nämä merkit voidaan helposti avannut käyttäen vertaileva kaavio jumalaisen hahmoja Takenouchi Dokumentit vastaan moderni japanilainen merkkiä. Kun otetaan huomioon nämä tosiasiat, voidaan sanoa, että nykyinen Japanin historian sisältää joitakin suuria
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.
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takenouchi-documents.com
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Rückkehr zum Gegenstand der göttlichen Zeichen in der ursprünglichen Takenouchi Dokumente verwendet wurden, wurden diese japanischen Schriftzeichen, die vor der Aufnahme von der gegenwärtigen chinesischen Zeichen existierten. Göttliche Zeichen haben viele verschiedene Arten, bestehend aus 50 Zeichen von "A, I, U, E O." Diejenigen, die die Existenz eines solchen göttlichen Zeichen Zweifel sollte die Bibliothek Archiv der Ise-Schrein und schauen Sie eine Sammlung von Gedichten mit dem Titel "Göttliche Zeichen in vier Abschnitte, Nr. 63, 99 Gedichte". Obwohl die Kojiki und Nihonshoki12 Zustand, dass Japan keine Schriftzeichen vor der Ankunft der chinesischen Schriftzeichen hatten, sind Hiedano und Fujiwarano Kamatari beiden angebotenen japanischen Gedichten in göttliche Zeichen an den Ise-Schrein geschrieben. Die Göttliche Zeichen waren nicht nur in Gedichten, aber auch für die Inschriften auf Holzklötzen und Angebote. Diese Zeichen können einfach entschlüsselt werden mit Hilfe einer vergleichenden Tabelle der göttlichen Zeichen aus dem Takenouchi Dokumente gegen moderne japanische Schriftzeichen. Im Lichte dieser Tatsachen kann man sagen, dass derzeit der japanischen Geschichte einige wichtige Widersprüche enthält.
www.juropol.pl
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Betoni ei ole luontoystävällinen materiaali – Viherpestyn yksityiskohdan nimi viittaa paitsi vihreän värin antaneeseen teolliseen toimenpiteeseen, kuparisulfaattipesuun myös ihmisen taipumukseen peitellä väärinkäytöksiä, epäkohtia ja
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näennäiskeinoin.
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minnakangasmaa.fi
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Der plastische und die Details gut wiedergebende Beton zählt zu Minna Kangasmaas bevorzugten Materialien, seit sie 2005 als Kunst-am-Bau-Projekt im Auftrag der Stadt Oulu das Mosaikbetonrelief Kasvu (Wachstum) für die Schule im Stadtteil Patamäki schuf. Was Kangasmaa am Betonmaterial fasziniert, ist die Assoziationsdichte – der Dialog zwischen Brutal und Schön, die tristen Hochhaussiedlungen vergangener Jahre, der malerische Betonminimalismus der zeitgenössischen Architektur und die Nachhaltigkeitskriterien der Kunst im öffentlichen Raum. Beton ist kein naturfreundliches Material – der Name „Grüngewaschenes Detail” verweist nicht nur auf den industriellen Prozess des Kupfersufaltbades, der grüne Farbe erzeugt, sondern auch auf die Neigung des Menschen, Missbrauch, Übelstände und Konflikte zu übertünchen. Das Werk regt den Betrachter dazu an, über das Dilemma der Schönheit nachzudenken; sie ist nicht automatisch gut und erstrebenswert, sondern impliziert eventuell auch die Dimension der narzisstischen Oberflächlichkeit, Äußerlichkeit und Eitelkeit.
eventee.co
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Lisäksi toimintayksikön L1-kollegojen, joilla on mahdollisia
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, on hankittava kirjallinen hyväksyntä Platform General Counsel- tai Platform Chief Compliance Officer -johtajalta. Platform- ja Danaher Corporation -Kollegoiden on saatava kirjallinen lupa Danaher Corporation General Counsel- tai Danaher Corporation Chief Ethics and Compliance Officer -johtajalta.
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danaher.com
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Darüber hinaus müssen Mitarbeiter der Stufe L1 von Betriebsgesellschaften mit potenziellen Interessenkonflikten außerdem eine schriftliche Bewilligung des zuständigen General Counsel oder Chief Compliance Officer der Plattform erhalten, und Mitarbeiter der Plattform und der Danaher Corporation müssen eine schriftliche Bewilligung des General Counsel oder Chief Ethics & Compliance Officer der Danaher Corporation erhalten.
www.google.com.vn
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Sopimuksen ei ole tarkoitus antaa hyötyä, eikä sen katsota antavan oikeuksia, millekään ulkopuoliselle osapuolelle. Sopimusta valvotaan ja tulkitaan Kalifornian osavaltion lakien mukaisesti, lakiperiaatteisiin liittyviä
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Sie sind nicht berechtigt, Ihre Rechte oder Verpflichtungen gemäß dieser "Vereinbarung" auf Dritte zu übertragen bzw. an diese weiterzugeben, es sei denn, Sie haben im Vorfeld eine schriftliche Genehmigung von Google eingeholt. Diese "Vereinbarung" dient nicht dem Nutzen Dritter und soll nicht als Erteilung von Rechten hinsichtlich eines beliebigen Dritten erachtet werden. Diese "Vereinbarung" unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen des Staates Kalifornien, ungeachtet möglicher widersprüchlicher Klauseln. Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten oder Forderungen, die sich aus dieser "Vereinbarung" ergeben bzw. mit ihr in Zusammenhang stehen, ist der Verwaltungsbezirk Santa Clara in Kalifornien. Die Parteien sind unabhängige Auftragnehmer. Keine der Parteien soll als Angestellter, Stellvertreter, Partner oder gesetzlicher Vertreter der anderen Partei in einer beliebigen Angelegenheit erachtet werden. Außerdem verfügt keine der Parteien im Namen der anderen über Rechte, Vollmachten oder Befugnisse, um Verpflichtungen oder Verantwortlichkeiten für die andere Partei einzugehen. Eine von Google abgegebene Verzichterklärung hinsichtlich einer Vertragsverletzung der hier gemachten Angaben gilt nicht als Verzichterklärung hinsichtlich der Klausel an sich und darf nicht als solche ausgelegt werden. Wenn eine der Klauseln dieser "Vereinbarung" von der zuständigen Gerichtsbarkeit als gesetzwidrig erachtet wird, wird die Klausel geändert und im vollen gesetzlich zulässigen Umfang so ausgelegt, dass die Intentionen der ursprünglichen Klausel so genau wie möglich widergespiegelt werden, und die verbleibenden Klauseln dieser "Vereinbarung" bleiben im vollen Umfang gültig und anwendbar. Diese "Vereinbarung", die Richtlinien für die Verwendung von Google-Marken durch Dritte sowie das Anfrageformular für Genehmigungen stellen die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien hinsichtlich des diesbezüglichen Vertragsinhalts dar.
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Sie sind nicht berechtigt, Ihre Rechte oder Verpflichtungen gemäß dieser "Vereinbarung" auf Dritte zu übertragen bzw. an diese weiterzugeben, es sei denn, Sie haben im Vorfeld eine schriftliche Genehmigung von Google eingeholt. Diese "Vereinbarung" dient nicht dem Nutzen Dritter und soll nicht als Erteilung von Rechten hinsichtlich eines beliebigen Dritten erachtet werden. Diese "Vereinbarung" unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen des Staates Kalifornien, ungeachtet möglicher widersprüchlicher Klauseln. Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten oder Forderungen, die sich aus dieser "Vereinbarung" ergeben bzw. mit ihr in Zusammenhang stehen, ist der Verwaltungsbezirk Santa Clara in Kalifornien. Die Parteien sind unabhängige Auftragnehmer. Keine der Parteien soll als Angestellter, Stellvertreter, Partner oder gesetzlicher Vertreter der anderen Partei in einer beliebigen Angelegenheit erachtet werden. Außerdem verfügt keine der Parteien im Namen der anderen über Rechte, Vollmachten oder Befugnisse, um Verpflichtungen oder Verantwortlichkeiten für die andere Partei einzugehen. Eine von Google abgegebene Verzichterklärung hinsichtlich einer Vertragsverletzung der hier gemachten Angaben gilt nicht als Verzichterklärung hinsichtlich der Klausel an sich und darf nicht als solche ausgelegt werden. Wenn eine der Klauseln dieser "Vereinbarung" von der zuständigen Gerichtsbarkeit als gesetzwidrig erachtet wird, wird die Klausel geändert und im vollen gesetzlich zulässigen Umfang so ausgelegt, dass die Intentionen der ursprünglichen Klausel so genau wie möglich widergespiegelt werden, und die verbleibenden Klauseln dieser "Vereinbarung" bleiben im vollen Umfang gültig und anwendbar. Diese "Vereinbarung", die Richtlinien für die Verwendung von Google-Marken durch Dritte sowie das Anfrageformular für Genehmigungen stellen die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien hinsichtlich des diesbezüglichen Vertragsinhalts dar.
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Sie sind nicht berechtigt, Ihre Rechte oder Verpflichtungen gemäß dieser "Vereinbarung" auf Dritte zu übertragen bzw. an diese weiterzugeben, es sei denn, Sie haben im Vorfeld eine schriftliche Genehmigung von Google eingeholt. Diese "Vereinbarung" dient nicht dem Nutzen Dritter und soll nicht als Erteilung von Rechten hinsichtlich eines beliebigen Dritten erachtet werden. Diese "Vereinbarung" unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen des Staates Kalifornien, ungeachtet möglicher widersprüchlicher Klauseln. Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten oder Forderungen, die sich aus dieser "Vereinbarung" ergeben bzw. mit ihr in Zusammenhang stehen, ist der Verwaltungsbezirk Santa Clara in Kalifornien. Die Parteien sind unabhängige Auftragnehmer. Keine der Parteien soll als Angestellter, Stellvertreter, Partner oder gesetzlicher Vertreter der anderen Partei in einer beliebigen Angelegenheit erachtet werden. Außerdem verfügt keine der Parteien im Namen der anderen über Rechte, Vollmachten oder Befugnisse, um Verpflichtungen oder Verantwortlichkeiten für die andere Partei einzugehen. Eine von Google abgegebene Verzichterklärung hinsichtlich einer Vertragsverletzung der hier gemachten Angaben gilt nicht als Verzichterklärung hinsichtlich der Klausel an sich und darf nicht als solche ausgelegt werden. Wenn eine der Klauseln dieser "Vereinbarung" von der zuständigen Gerichtsbarkeit als gesetzwidrig erachtet wird, wird die Klausel geändert und im vollen gesetzlich zulässigen Umfang so ausgelegt, dass die Intentionen der ursprünglichen Klausel so genau wie möglich widergespiegelt werden, und die verbleibenden Klauseln dieser "Vereinbarung" bleiben im vollen Umfang gültig und anwendbar. Diese "Vereinbarung", die Richtlinien für die Verwendung von Google-Marken durch Dritte sowie das Anfrageformular für Genehmigungen stellen die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien hinsichtlich des diesbezüglichen Vertragsinhalts dar.
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Sie sind nicht berechtigt, Ihre Rechte oder Verpflichtungen gemäß dieser "Vereinbarung" auf Dritte zu übertragen bzw. an diese weiterzugeben, es sei denn, Sie haben im Vorfeld eine schriftliche Genehmigung von Google eingeholt. Diese "Vereinbarung" dient nicht dem Nutzen Dritter und soll nicht als Erteilung von Rechten hinsichtlich eines beliebigen Dritten erachtet werden. Diese "Vereinbarung" unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen des Staates Kalifornien, ungeachtet möglicher widersprüchlicher Klauseln. Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten oder Forderungen, die sich aus dieser "Vereinbarung" ergeben bzw. mit ihr in Zusammenhang stehen, ist der Verwaltungsbezirk Santa Clara in Kalifornien. Die Parteien sind unabhängige Auftragnehmer. Keine der Parteien soll als Angestellter, Stellvertreter, Partner oder gesetzlicher Vertreter der anderen Partei in einer beliebigen Angelegenheit erachtet werden. Außerdem verfügt keine der Parteien im Namen der anderen über Rechte, Vollmachten oder Befugnisse, um Verpflichtungen oder Verantwortlichkeiten für die andere Partei einzugehen. Eine von Google abgegebene Verzichterklärung hinsichtlich einer Vertragsverletzung der hier gemachten Angaben gilt nicht als Verzichterklärung hinsichtlich der Klausel an sich und darf nicht als solche ausgelegt werden. Wenn eine der Klauseln dieser "Vereinbarung" von der zuständigen Gerichtsbarkeit als gesetzwidrig erachtet wird, wird die Klausel geändert und im vollen gesetzlich zulässigen Umfang so ausgelegt, dass die Intentionen der ursprünglichen Klausel so genau wie möglich widergespiegelt werden, und die verbleibenden Klauseln dieser "Vereinbarung" bleiben im vollen Umfang gültig und anwendbar. Diese "Vereinbarung", die Richtlinien für die Verwendung von Google-Marken durch Dritte sowie das Anfrageformular für Genehmigungen stellen die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien hinsichtlich des diesbezüglichen Vertragsinhalts dar.