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Die Bewegung war für das metaphysische Denken von Anfang an ein Stein des Anstoßes; zumindest gilt das für die Zeit seit den Eleaten, die die Wirklichkeit der Bewegung geleugnet hatten. Einer der originellsten Aristoteles-Interpreten, Gilles Châtelet, ist so weit gegangen, dass er die radikale Hypothese äußerte, die aristotelische Erfindung der Metaphysik habe genau die Unzulänglichkeit des Seinsdenkens kompensieren sollen, das durch das Problem der Bewegung seine Aushöhlung erfahren hatte.[6] Tatsächlich lässt sich das Vermögen bei Aristoteles ohne die Idee der Bewegung nicht begreifen: Es erscheint als nicht mehr – und nicht weniger – denn als konzeptuelle Lösung jenes zentralen Problems. Rufen wir uns die klassische Definition des Vermögens in der Metaphysik in Erinnerung: „das Prinzip der Veränderung und Bewegung […] von einem anderen her oder von ein und demselben, insofern es ein anderes ist“ (Metaphysik, V, 12, 1019a). Und entsinnen wir uns auch der berühmten Definition der Bewegung in der Physik des Aristoteles: „[Bewegung ist] die Wirklichkeit des Möglichen als Möglichen“ (vgl. Physik, III, 1, 200–201, sowie Metaphysik, XI, 9, 1065b). In De anima geht Aristoteles so weit, dass er die Identität oder vielmehr das ‚Zusammenfallen’ von Vermögen und Tätigsein behauptet: „Zuerst wollen wir hierüber sprechen, wie wenn das Erleiden, Bewegtwerden und Tätigsein dasselbe seien; denn es ist ja die Bewegung eine Art Tätigkeit, wenn auch eine unvollendete […].“ (De anima, II, 5, 417a). Diese Definition führt zu einer These, die sie der bekanntesten aristotelischen Bewegungsdefinition annähert, nämlich derjenigen aus der Metaphysik, die ebenfalls auf dem Moment der Unvollendetheit und Unvollkommenheit insistiert. Aber wenn das Vermögen als „Prinzip der Veränderung oder Bewegung“ definiert wird, so würde sich die Bewegung – als Akt-in-Potenz – logischerweise als Akt darstellen, der über die Fähigkeit verfügt, bewegt oder verändert zu werden. Die Aktivität der Bewegung wäre infolgedessen nichts anderes als die Fähigkeit, den Akt zu erleiden. Doch die Ausgesetztheit gegenüber einer an-rührenden Alterität, einem erschütternden, bewegenden und verändernden Anderen ist schon ein Tätigsein. Und Aristoteles zufolge ist – während die Bewegung sich auf ihren Zweck oder ihr Ende hinspannt – der Akt, der keine Bewegung ist, unendlich: alleiniger Zweck seiner selbst, ist er ewig. Unter logischen Gesichtspunkten scheint es somit, als fände man sich in einem argumentativen Te
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