mises par – Traduction en Allemand – Dictionnaire Keybot
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Il est toutefois décisif pour la suite des opérations de réagir immédiatement sur place. Vos réclamations doivent être
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écrit et documentées avant d’être présentées au représentant local du voyagiste ou à l’hôtel.
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Vieles müssen Sie nicht ohne weiteres akzeptieren. Das sofortige Rügen vor Ort ist jedoch für das weitere Vorgehen entscheidend. Die Beanstandung müssen Sie beim lokalen Reisevertreter oder beim Hotel schriftlich festhalten und dokumentieren. Am besten machen Sie Fotos von den Mängeln. Denn nur so können Sie später Ihr Recht geltend machen. Haben Sie eine Beanstandung gemacht, muss sich der Veranstalter in der Schweiz oder seine örtliche Vertretung, um eine im Verhältnis zum gebuchten Angebot gleichwertige Lösung bemühen. Bei Problemen die während den Ferien auftauchen, beispielsweise ein Flug, der ausfällt, oder ein Hotel das aufgrund Konkurs geschlossen ist, haftet der Veranstalter oder Vermittler der Reise. Wollen Sie Ihre Buchung über das Internet tätigen, lohnt es sich, erst die Allgemeinen Vertragsbedingungen zu lesen und sich über das anwendbare Recht und den Gerichtsstand zu informieren.
kristal-golden-sands.goldensandshotels.net
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Les parties qui ne satisfont pas à ces exigences sont traitées après accord avec le donneur dʼordre à ses risques et frais,
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Blösch AG dans un état adapté au revêtement ou renvoyées au donneur dʼordre à ses frais.
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bloesch.ch
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Stückzahlen, Bezeichnung und Wert (soweit bestimmbar) der Ware sind bei Anlieferung durch den Besteller schriftlich mitzuteilen. Die Ware ist in einem beschichtungsfähigen Zustand anzuliefern. Teile, die diesen Anforderungen nicht genügen, werden nach Absprache mit dem Besteller auf dessen Risiko und dessen Kosten behandelt bzw. durch die W. Blösch AG in einen beschichtungsfähigen Zustand gebracht oder dem Besteller auf dessen Kosten zurückgesandt. Eine Eingangskontrolle durch die Blösch AG erfolgt summarisch und unverbindlich. Allfällige weitergehende Prüfungspflichten der Blösch AG sind schriftlich zu vereinbaren.
www.epo.org
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La chambre de recours a fait observer qu'en pareil cas, il convient de demander, avant le prononcé de la décision, que les requêtes définitives soient
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écrit, et que soit indiqué l'ordre dans lequel elles doivent être prises en considération.
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epo.org
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In T 666/90 wurde die Antragslage in der mündlichen Verhandlung vor der Einspruchsabteilung nicht klargestellt. Das führte im Zeitraum zwischen der mündlichen Verhandlung und der schriftlichen Abfassung der Entscheidung zu einem Dissens. Die Beschwerdekammer machte darauf aufmerksam, dass es in einem solchen Fall angebracht sei, eine schriftliche Abfassung der endgültigen Anträge und eine Klarstellung, in welcher Rangfolge sie zu berücksichtigen seien, zu fordern, bevor die Entscheidung verkündet werde. Eine nicht erfolgte Klarstellung der Antragslage sei als Verstoß gegen Art. 113 (2) EPÜ 1973 und damit als wesentlicher Verfahrensmangel zu werten. In T 552/97 hatte die Einspruchsabteilung über den Hauptantrag gar nicht entschieden, weil sie fälschlicherweise annahm, er sei nicht mehr im Verfahren. Die Kammer erinnerte daran, dass insbesondere wenn die Anträge im Verlauf einer mündlichen Verhandlung geändert würden, es angebracht sei, dass das entscheidende Organ die Antragslage vor der Entscheidung klarstelle. In T 355/03 war es unklar, welche Fassung der Anmelder der Patenterteilung zugrunde legen wollte. Die Kammer entschied, dass es Aufgabe der Prüfungsabteilung gewesen wäre, den wahren Willen des Anmelders festzustellen. Das Versäumnis der Prüfungsabteilung, dies festzustellen, stelle einen wesentlichen Verfahrensmangel dar.