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Mein Vorgänger, der unabhängige Experte Bernard Mudho, hatte einen ersten Entwurf für diese Leitsätze entwickelt. Meine Aufgabe besteht nun darin, diese Leitsätze zu verbessern, indem diese mit den Verträgen zum Schutz der Menschenrechte verbunden werden, und ihnen dadurch mehr Gewicht zu verleihen. Dabei möchte ich daran erinnern, dass die internationalen rechtlichen Verpflichtungen nicht nur für Staaten gelten, sondern auch für die internationalen Institutionen, wie z.B. die Weltbank. Zur Ausarbeitung eines begrifflichen Rahmens, der die Außenverschuldung mit den Menschenrechten in Verbindung bringt, habe ich die Auswirkungen dieser Schulden sowie (der Politik) der strukturellen Anpassung auf die Grundrechte untersucht. Mein Zwischenbericht hebt hervor, wie negativ sich der Mechanismus der Außenverschuldung auf die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Grundrechte, wie z.B. das Recht auf Bildung und auf Gesundheit auswirkt. 2005 hat Libanon z.B. 52% seines Staatshaushaltes für den Schuldendienst aufgebracht und nur 23,1% für Bildung und Gesundheit! Ich erkläre auch, dass die Schuldenerleichterungen der HIPC-Initiative (Hochverschuldete Arme Länder), die von der Weltbank und dem IWF gefördert wurden, das Schuldenproblem nicht auf die Dauer gelöst haben: die Verschuldung von Ländern wie Burkina Faso oder Niger ist seit Abschluss der HIPC-Initiative noch erheblich gestiegen. Darüber hinaus müssen diese Länder, um Schuldenerleichterungen zu erreichen, politische Maßnahmen umsetzen, die eine Verletzung der sozialen Rechte mit sich bringen. Sambia musste beispielsweise 2004 die Gehälter der Beamten aufgrund des Vollstreckungsbescheides des IWF einfrieren. Die bürgerlichen und politischen Rechte, sowie auch das Recht auf Mitbestimmung werden ebenfalls durch die Verabschiedung der PRSP (Strategiepapiere zur Armutsminderung der Weltbank) verletzt. Denn die nationalen Parlamente werden in den meisten Fällen nicht zu Rate gezogen und die endgültige Verabschiedung dieser Dokumente ist immer von der endgültigen Zustimmung der IFI abhängig.
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