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Wenn die vorgesehene Entschädigung in der Vereinbarung aus irgendeinem Grund gehalten als nicht durchsetzbar erweisen oder nicht verfügbar zu einer entschädigte Partei, verpflichtet sich das Unternehmen auf die Verluste, Ansprüche, Schäden und Verbindlichkeiten zu tragen, für die solche Entschädigung ist nicht durchsetzbar oder nicht verfügbar (i) gehalten in einem solchen Anteil, der angemessen ist, um die relativen Vorteile für die Gesellschaft einerseits und MSC andererseits für die Vereinbarung und jedes potenzielle Angebot zu reflektieren, oder (ii) wenn (aber nur wenn) die in Klausel vorgesehene Zuteilung (i) aus irgendeinem Grund nicht durchsetzbar oder nicht verfügbar ist, in einem Verhältnis, das angemessen ist, um nicht nur die in Klausel (i) genannten relativen Vorteile widerzuspiegeln, sondern auch das relative Verschulden der Gesellschaft einerseits und von MSC auf der auf der anderen Seite, sowie alle anderen relevanten gerechten Überlegungen. Die Gesellschaft erklärt sich damit einverstanden, dass für die Zwecke dieses Absatzes die relativen Vorteile für die Gesellschaft und den MSC der Vereinbarung und jedes potenzielle Angebot in der gleichen Größenordnung betrachtet werden, wie der Gesamtwert, der beim Unternehmen eingegangen ist oder erwartet wird. ihre Anteilseigner, gegebenenfalls aufgrund oder im Zusammenhang mit dem Vertrag und einem etwaigen Angebot, tragen die Gebühren, die gemäß dem Vertrag an MSC gezahlt werden oder zu zahlen sind. Ungeachtet des Vorstehenden stimmt das Unternehmen ausdrücklich zu, dass MSC nicht verpflichtet ist, einen Betrag zu zahlen, der den Betrag übersteigt, um den die von MSC hieraus bezahlten Gebühren (ohne erstattungsfähige Kosten) den Betrag der von MSC anderweitig zu entrichtenden Schäden übersteigen.
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