programme de clémence – German Translation – Keybot Dictionary
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programme de clémence
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En effet, le contrat de distribution conclu entre ces entreprises contient un prix fixe de revente qui viole la loi sur les cartels (LCart). Felco SA s’était spontanément dénoncé dans le cadre du
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Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat am 25. Mai 2009 die beiden Unternehmen Felco SA und Landi Schweiz AG sanktioniert. Der zwischen den beiden Unternehmen geschlossene Vertriebsvertrag beinhaltet einen fixen Wiederverkaufspreis und verstösst dadurch gegen das Kartellgesetz (KG). Im Rahmen der Bonusregelung hatte sich Felco SA aus eigenem Antrieb angezeigt. In der Folge schlossen die beiden Unternehmen mit den Wettbewerbsbehörden eine einvernehmliche Regelung und passten ihr Verhalten dem Gesetz an.
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En effet, le contrat de distribution conclu entre ces entreprises contient un prix fixe de revente qui viole la loi sur les cartels (LCart). Felco SA s'était spontanément dénoncé dans le cadre du
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Im Hinblick auf die gegenseitige Anerkennung von geschützten Ursprungsbezeichnungen (GUB) und geschützten geografischen Angaben (GGA) zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) haben die Delegationsleiter am 11. Dezember 2009 einen Abkommensentwurf und eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet, welche die Etappen bis zur Finalisierung des Abkommens festlegt.
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En cas d'autodénonciation, l'entreprise bénéficie d'une exemption de sanction. Pour que le
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en vigueur conserve son efficacité, la deuxième variante prévoit, dans ce genre de cas, la possibilité d'étendre l'exemption de peine aux collaborateurs.
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Entsprechend der Motion Schweiger stellt sich der Bundesrat positiv zu einer Strafmilderung für Unternehmen, welche über ein glaubwürdiges Programm zur Einhaltung der kartellgesetzlichen Bestimmungen verfügen. Jedoch lehnt der Bundesrat die in der Motion geforderten Sanktionen gegen verantwortliche Mitarbeiter, welche für eine Kartellabrede verantwortlich sind, ab. Bezüglich diesem zweiten Punkt werden zwei Vorschläge in die Vernehmlassung gegeben. Der erste Vorschlag sieht ein Arbeitsverbot für die involvierten Personen bei den an der Kartellabrede beteiligten Unternehmen vor, währenddem der zweite Strafsanktionen in Form von Geld- und Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren vorschlägt. Bei Selbstanzeigen wird das Unternehmen von Sanktionen befreit. Damit die Wirksamkeit der heutigen Bonusregelung erhalten bleibt, sieht die zweite Variante neu vor, dass auch die Mitarbeiter in diesem Fall straffrei ausgehen könnten. Eine volle Sanktionsbefreiung steht jedoch im Konflikt mit strafrechtlichen Prinzipien. Dies bestärkt die Vorbehalte des Bundesrates gegenüber dieser Variante.
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