subi aucune modification – German Translation – Keybot Dictionary

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Keybot      18 Results   17 Domains
  www.ofcom.admin.ch  
Oui, si celle-ci est restée dans son état d'origine et qu'elle n'ait subi aucune modification.
Ja, wenn sie in ihrem Ursprungszustand geblieben ist und nicht geändert wurde.
  www.estv.admin.ch  
Ces deux signatures permettent d’attester l’origine des données (authenticité, incontestabilité) et de prouver qu’elles n’ont subi aucune modification (intégrité).
Mit beiden Signaturen kann der Ursprung (Authentizität, Nichtabstreitbarkeit) und die Unverändertheit (Integrität) der Daten nachgewiesen werden.
  www.ofcom.ch  
Oui, si celle-ci est restée dans son état d'origine et qu'elle n'ait subi aucune modification.
Ja, wenn sie in ihrem Ursprungszustand geblieben ist und nicht geändert wurde.
  www.itabashi-ci.org  
Afin que le destinataire puisse être certain qu'un document a bien été signé par l'instance habilitée et qu'il n'a subi aucune modification au cours de son transfert, il est indispensable de disposer d'un système de validation des signatures électroniques.
Damit der Empfänger/die Empfängerin sicher sein kann, dass ein Dokument von einer autorisierten Stelle signiert und bei der Übermittlung nicht verändert wurde, braucht es eine Infrastruktur zur Validierung von elektronischen Signaturen.
  www.e-service.admin.ch  
Afin que le destinataire puisse être certain qu'un document a bien été signé par l'instance habilitée et qu'il n'a subi aucune modification au cours de son transfert, il est indispensable de disposer d'un système de validation des signatures électroniques.
Damit der Empfänger/die Empfängerin sicher sein kann, dass ein Dokument von einer autorisierten Stelle signiert und bei der Übermittlung nicht verändert wurde, braucht es eine Infrastruktur zur Validierung von elektronischen Signaturen.
  www.swissemigration.ch  
Elle introduit deux obligations : celle d’informer en cas de transfert, d’utilisation ou de commercialisation d’organismes génétiquement modifiés (OGM), et celle de séparer, dans le domaine des denrées alimentaires, les flux des produits d’OGM de ceux des organismes n’ayant subi aucune modification génétique.
Der Bundesrat hat heute die Änderung der Lebensmittelverordnung aufgrund des Gentechnikgesetzes beschlossen. Die Änderung wird auf den 1. März 2005 in Kraft treten. Neu besteht die Pflicht zur Information bei der Weitergabe von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) bei der Verarbeitung und im Handel sowie die Pflicht zur Trennung der Warenflüsse von GVO und herkömmlichen Organismen im Lebensmittelbereich. Die Bestimmungen zur Kennzeichnung von Lebensmitteln und Zusatzstoffen aus GVO werden geändert. So müssen GVO-Erzeugnisse neu auch dann gekennzeichnet werden, wenn sie von GVO abgetrennt und gereinigt sind (z.B. Sojaöl), und der Schwellenwert für die Kennzeichnung von GVO-Spuren wird von 1 % auf 0,9 % angepasst. Für Spuren nicht bewilligter GVO ist neu eine Toleranz möglich. Die Übergangsfrist zur Umsetzung dieser Vorschriften dauert bis zum 28. Februar 2006.
  www.dfae.admin.ch  
Elle introduit deux obligations : celle d’informer en cas de transfert, d’utilisation ou de commercialisation d’organismes génétiquement modifiés (OGM), et celle de séparer, dans le domaine des denrées alimentaires, les flux des produits d’OGM de ceux des organismes n’ayant subi aucune modification génétique.
Der Bundesrat hat heute die Änderung der Lebensmittelverordnung aufgrund des Gentechnikgesetzes beschlossen. Die Änderung wird auf den 1. März 2005 in Kraft treten. Neu besteht die Pflicht zur Information bei der Weitergabe von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) bei der Verarbeitung und im Handel sowie die Pflicht zur Trennung der Warenflüsse von GVO und herkömmlichen Organismen im Lebensmittelbereich. Die Bestimmungen zur Kennzeichnung von Lebensmitteln und Zusatzstoffen aus GVO werden geändert. So müssen GVO-Erzeugnisse neu auch dann gekennzeichnet werden, wenn sie von GVO abgetrennt und gereinigt sind (z.B. Sojaöl), und der Schwellenwert für die Kennzeichnung von GVO-Spuren wird von 1 % auf 0,9 % angepasst. Für Spuren nicht bewilligter GVO ist neu eine Toleranz möglich. Die Übergangsfrist zur Umsetzung dieser Vorschriften dauert bis zum 28. Februar 2006.
  www.eda.admin.ch  
Elle introduit deux obligations : celle d’informer en cas de transfert, d’utilisation ou de commercialisation d’organismes génétiquement modifiés (OGM), et celle de séparer, dans le domaine des denrées alimentaires, les flux des produits d’OGM de ceux des organismes n’ayant subi aucune modification génétique.
Der Bundesrat hat heute die Änderung der Lebensmittelverordnung aufgrund des Gentechnikgesetzes beschlossen. Die Änderung wird auf den 1. März 2005 in Kraft treten. Neu besteht die Pflicht zur Information bei der Weitergabe von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) bei der Verarbeitung und im Handel sowie die Pflicht zur Trennung der Warenflüsse von GVO und herkömmlichen Organismen im Lebensmittelbereich. Die Bestimmungen zur Kennzeichnung von Lebensmitteln und Zusatzstoffen aus GVO werden geändert. So müssen GVO-Erzeugnisse neu auch dann gekennzeichnet werden, wenn sie von GVO abgetrennt und gereinigt sind (z.B. Sojaöl), und der Schwellenwert für die Kennzeichnung von GVO-Spuren wird von 1 % auf 0,9 % angepasst. Für Spuren nicht bewilligter GVO ist neu eine Toleranz möglich. Die Übergangsfrist zur Umsetzung dieser Vorschriften dauert bis zum 28. Februar 2006.
  www.helpline-eda.ch  
Elle introduit deux obligations : celle d’informer en cas de transfert, d’utilisation ou de commercialisation d’organismes génétiquement modifiés (OGM), et celle de séparer, dans le domaine des denrées alimentaires, les flux des produits d’OGM de ceux des organismes n’ayant subi aucune modification génétique.
Der Bundesrat hat heute die Änderung der Lebensmittelverordnung aufgrund des Gentechnikgesetzes beschlossen. Die Änderung wird auf den 1. März 2005 in Kraft treten. Neu besteht die Pflicht zur Information bei der Weitergabe von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) bei der Verarbeitung und im Handel sowie die Pflicht zur Trennung der Warenflüsse von GVO und herkömmlichen Organismen im Lebensmittelbereich. Die Bestimmungen zur Kennzeichnung von Lebensmitteln und Zusatzstoffen aus GVO werden geändert. So müssen GVO-Erzeugnisse neu auch dann gekennzeichnet werden, wenn sie von GVO abgetrennt und gereinigt sind (z.B. Sojaöl), und der Schwellenwert für die Kennzeichnung von GVO-Spuren wird von 1 % auf 0,9 % angepasst. Für Spuren nicht bewilligter GVO ist neu eine Toleranz möglich. Die Übergangsfrist zur Umsetzung dieser Vorschriften dauert bis zum 28. Februar 2006.
  www.eda.ch  
Elle introduit deux obligations : celle d’informer en cas de transfert, d’utilisation ou de commercialisation d’organismes génétiquement modifiés (OGM), et celle de séparer, dans le domaine des denrées alimentaires, les flux des produits d’OGM de ceux des organismes n’ayant subi aucune modification génétique.
Der Bundesrat hat heute die Änderung der Lebensmittelverordnung aufgrund des Gentechnikgesetzes beschlossen. Die Änderung wird auf den 1. März 2005 in Kraft treten. Neu besteht die Pflicht zur Information bei der Weitergabe von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) bei der Verarbeitung und im Handel sowie die Pflicht zur Trennung der Warenflüsse von GVO und herkömmlichen Organismen im Lebensmittelbereich. Die Bestimmungen zur Kennzeichnung von Lebensmitteln und Zusatzstoffen aus GVO werden geändert. So müssen GVO-Erzeugnisse neu auch dann gekennzeichnet werden, wenn sie von GVO abgetrennt und gereinigt sind (z.B. Sojaöl), und der Schwellenwert für die Kennzeichnung von GVO-Spuren wird von 1 % auf 0,9 % angepasst. Für Spuren nicht bewilligter GVO ist neu eine Toleranz möglich. Die Übergangsfrist zur Umsetzung dieser Vorschriften dauert bis zum 28. Februar 2006.
  2 Hits oami.europa.eu  
Le «Manuel pratique des dessins et modèles communautaires enregistrés» de l’OHMI rassemble les extraits des directives en vigueur qui n’ont subi aucune modification depuis la dernière mise à jour officielle et les amendements fruits de la pratique courante de l’Office.
Das „Praxishandbuch für eingetragene Geschmacksmuster“ des HABM verbindet die seit der letzten offiziellen Revision unverändert gebliebenen Teile der bestehenden Richtlinien mit den Änderungen, die die derzeitige Amtspraxis wiedergeben. In praktischer Hinsicht soll das Handbuch Nutzern des Systems der eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster und professionellen Beratern, die sicherstellen möchten, dass sie den neuesten Stand der Informationen benutzen, als erster Orientierungspunkt dienen. Formale Änderungen der Richtlinien unterliegen der üblichen Konsultation, und der geänderte Entwurf wird vor seiner Annahme in die fünf Amtssprachen des HABM übersetzt und dem Verwaltungsrat zur Stellungnahme vorgelegt.
  www.civpol.ch  
Elle introduit deux obligations : celle d’informer en cas de transfert, d’utilisation ou de commercialisation d’organismes génétiquement modifiés (OGM), et celle de séparer, dans le domaine des denrées alimentaires, les flux des produits d’OGM de ceux des organismes n’ayant subi aucune modification génétique.
Der Bundesrat hat heute die Änderung der Lebensmittelverordnung aufgrund des Gentechnikgesetzes beschlossen. Die Änderung wird auf den 1. März 2005 in Kraft treten. Neu besteht die Pflicht zur Information bei der Weitergabe von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) bei der Verarbeitung und im Handel sowie die Pflicht zur Trennung der Warenflüsse von GVO und herkömmlichen Organismen im Lebensmittelbereich. Die Bestimmungen zur Kennzeichnung von Lebensmitteln und Zusatzstoffen aus GVO werden geändert. So müssen GVO-Erzeugnisse neu auch dann gekennzeichnet werden, wenn sie von GVO abgetrennt und gereinigt sind (z.B. Sojaöl), und der Schwellenwert für die Kennzeichnung von GVO-Spuren wird von 1 % auf 0,9 % angepasst. Für Spuren nicht bewilligter GVO ist neu eine Toleranz möglich. Die Übergangsfrist zur Umsetzung dieser Vorschriften dauert bis zum 28. Februar 2006.
  berba.net  
Il n'en reste pas moins que ce pas constitue une avancée importante pour la transformation de l'ICANN en une institution globale, même si d'autres efforts devront être consentis pour renforcer sa diversité et mieux tenir compte des besoins et des intérêts de la communauté mondiale. Les utilisateurs de l'internet ne devraient guère remarquer ce changement car le fonctionnement technique ordinaire du DNS n'a subi aucune modification.
Gemäss neuem Rahmen bleibt die ICANN in Kalifornien verankert und untersteht somit primär US-Recht und den Eingriffsmöglichkeiten nordamerikanischer Behörden. Trotzdem ist dieser Schritt ein wichtiger Meilenstein in der Transition der ICANN hin zu einer globalen Institution. Weitere Schritte zur Stärkung ihrer Diversität und der Berücksichtigung der Bedürfnisse und Interessen der globalen Gemeinschaft sind aber erforderlich. Die Internetnutzenden dürften allerdings von dieser Veränderung wenig bemerken, da sich die alltägliche technische Funktionsweise des DNS mit dieser Transition nicht verändert hat.