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L'arbitre est lié par les lois de l'État du Colorado et par toutes les règles portant sur l'admissibilité de preuves, y compris, mais sans caractère limitatif, tous les privilèges pertinents et la doctrine de la documentation de l'avocat créée en vue d'une instance. L'arbitre a le pouvoir d'accorder un redressement équitable y compris les honoraires et frais d'avocat, lorsque la loi le permet, mais n'est pas autorisé à attribuer des dommages-intérêts.
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15.1 Endbenutzer in den Vereinigten Staaten - Schiedsgerichte. Alle Streitigkeiten, Kontroversen oder Forderungen, die sich aus dem oder in Verbindung mit diesem Lizenzabkommen ergeben, sollen durch den Schiedsspruch eines einzigen, neutralen Schlichters geregelt werden, der ehemaliger Landes- oder Staatsrichter ist. Wenn die Parteien keine andere Übereinkunft treffen, soll das Schiedsgerichtsverfahren durch die Judicial Arbiter Group („JAG“) oder, falls JAG nicht mehr besteht oder an dem von den Parteien ausgewählten Ort kein Schiedsgerichtsverfahren durchführen kann, durch eine vergleichbare Schiedsorganisation durchgeführt werden, die ehemalige Landes- oder Staatsrichter einsetzt. Als Stand des Schiedsverfahrens wird Denver, Colorado bestimmt. Die Entscheidung des Schlichters soll für beide Parteien endgültig, nicht beschwerdefähig und bindend sein und in jedes Gericht mit einer zuständigen Rechtssprechung eingebracht werden können. Der Schlichter soll an die Gesetze des Staates Colorado gebunden sein und an alle Vorschriften im Hinblick auf die Zulässigkeit von Beweismaterialien, einschließlich aller infrage kommenden Sonderrechte und der Work Product Doctrine für Anwälte, jedoch ohne Beschränkung auf diese. Der Schlichter soll die Befugnis besitzen, billigkeitsrechtliche Rechtsbehelfe zu gewähren, einschließlich der Anwaltsgebühren und Kosten, wo dies unter geltendem Recht anwendbar ist und er soll nicht berechtigt sein, einen Strafschadensersatz zu verhängen. Die Verpflichtung der Parteien, wie in diesem Abschnitt vorgesehen, jede mit dieser Lizenzvereinbarung im Zusammenhang stehende oder aus ihr erwachsende Kontroverse einem Schiedsverfahren zu unterwerfen, soll das Auslaufen oder die frühzeitige Beendigung dieses Lizenzabkommens überdauern.
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