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Die Schwachstellen wurden mehr und mehr deutlich. Immerhin erlaubt es die Richtlinie, Grenzwerte mittels Komitologie-Verfahren für Spielzeug festzulegen, welches für Kinder unter 36 Monate bestimmt ist, bzw. für anderes Spielzeug, das dazu bestimmt ist, in den Mund genommen zu werden. Im Oktober 2010 wurde auch eine Arbeitsgruppe gegründet, die solche Entscheidungen vorbereiten sollte. Der Verbraucherrat vertritt die europäischen Konsumentenorganisationen in diesem Gremium. Allerdings waren die Fortschritte bisher sehr gering. Eine umfassende Kritik der chemischen Bestimmungen der Spielzeugrichtlinie und der Aktivitäten dieser Gruppe gibt es in einem ANEC/BEUC Positionspapier, das unter Leitung des Verbraucherrates Ende 2012 erstellt wurde. Es ist hier als PDF-file (202KB) verfügbar).
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