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(d) Verbindliches Schiedsverfahren. Sollten Sie und eine Streitpartei nicht in der Lage sein, Streitigkeiten durch informelle Verhandlungen oder vor einem Gericht für geringfügige Klagen beizulegen, erfolgen alle weiteren Bemühungen zur Beilegung der Streitigkeit ausschließlich im Rahmen eines verbindlichen Schiedsverfahrens. Sie verzichten auf Ihr Recht, Streitigkeiten gerichtlich durch Richter oder Geschworene klären zu lassen (bzw. sich als Partei oder Gruppenmitglied an derartigen Klagen zu beteiligen). Stattdessen werden alle Streitigkeiten vor einem neutralen Schlichter beigelegt, dessen Entscheidung zwar rechtsverbindlich ist, aber gemäß dem Federal Arbitration Act (US-Bundesschlichtungsgesetz) ein begrenztes Berufungsrecht einräumt. Jedes Gericht, das für die Parteien rechtlich zuständig ist, kann den Schiedsspruch durchsetzen.
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