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Die Mitglieder des AdR schlossen sich der kritischen Haltung der Berichterstatterin in Bezug auf die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Neuerungen bei der Ernennung der Mitglieder der Auswahljury an. So wird in der Stellungnahme die bereits zuvor vom AdR erhobene Forderung bekräftigt, gewählte Vertreter in die Jury zu bestellen. Erhebliche Vorbehalte äußert der AdR gegenüber der Ernennung seines einzigen Vertreters für nur ein Jahr, wie dies die Europäische Kommission für die erste Jury, die gemäß dem vorliegenden Beschluss einzusetzen ist, vorsieht. Der AdR spricht sich dafür aus, die Mitglieder der Jury für die Initiative "Kulturhauptstädte Europas" im Zeitraum 2020-2033 für vier Jahre zu bestellen. Abgelehnt werden darüber hinaus die Vorauswahl potenzieller Jurymitglieder durch die Europäische Kommission sowie der völlige Wegfall der Mitglieder aus dem betreffenden Mitgliedstaat. Elisabeth Vitouch bemängelte ferner, dass das neue Verfahren zur Designierung der "Kulturhauptstädte Europas" im Wege von Durchführungsrechtsakten und nicht wie bisher durch den Rat, die Gefahr birgt, dass die symbolische und materielle Identifizierung der Mitgliedstaaten mit dieser Initiative beeinträchtigt wird.
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