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Das Europäische Parlament hat als Mitgesetzgeber maßgeblich zur Ausarbeitung der Rechtsvorschriften zur Gründung des ESFS beigetragen und spielt auch bei den Verhandlungen über die Rechtsvorschriften im Rahmen der einzelnen Säulen der Bankenunion eine wichtige Rolle. Es ist auch an den delegierten Rechtsakten (einschließlich technischer Regulierungsstandards) und Durchführungsrechtsakten (einschließlich technischer Durchführungsstandards) beteiligt, die von der Kommission erlassen werden. Das Parlament hat ein umfassendes Auskunftsrecht und erhält zum Beispiel die jährlichen und mehrjährigen Arbeitsprogramme sowie die Jahresberichte der europäischen Aufsichtsbehörden. Die Vorsitzenden der europäischen Aufsichtsbehörden und die Exekutivdirektoren müssen vom Europäischen Parlament bestätigt werden. Darüber hinaus kann das Parlament Stellungnahmen von den europäischen Aufsichtsbehörden anfordern. Es stimmt zudem jedes Jahr darüber ab, ob der jeweiligen Behörde die Entlastung für die Ausführung ihres Haushaltsplans erteilt werden soll. Das Parlament und die EZB haben ferner eine interinstitutionelle Vereinbarung geschlossen, um in Bezug auf die Aufgaben, die der EZB im Rahmen des einheitlichen Aufsichtsmechanismus übertragen wurden, die Rechenschaftspflicht und Kontrolle sicherzustellen. Außerdem präsentierte der Vorsitzende des Aufsichtsgremiums dem Parlament den Jahresbericht der EZB über die Aufsichtstätigkeit, erläutert, wie die EZB ihre Aufsichtsbefugnisse wahrnimmt, und beantwortet Fragen der Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (ECON).
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