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Die eidgenössischen Räte haben am 22. Juni 2007 das Bundesgesetz über die von der Schweiz als Gaststaat gewährten Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen sowie finanziellen Beiträge (Gaststaatgesetz, GSG) angenommen. Der Bundesrat ist befugt, die Ausführungsbestimmungen zu erlassen und das Inkrafttreten zu bestimmen. Er hat nun die Verordnung zum Bundesgesetz über die von der Schweiz als Gaststaat gewährten Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen sowie finanziellen Beiträge (Gaststaatverordnung, V-GSG) angenommen. Diese Verordnung legt die Praxis fest, die seit langem durch die Schweiz gemäss dem internationalen Recht im Rahmen der Gaststaatpolitik verfolgt wurde.
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