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Die Erfahrung hat jedoch auch gezeigt, dass dieses System an seine Grenzen stösst, wenn Staaten aufgrund des Versagens ihres Justizsystems nicht in der Lage sind, nationale Strafverfahren durchzuführen, wie in den Fällen Mobutu oder Duvalier. Das Bundesgericht vertrat in seinem Entscheid vom 12. Januar 2010 zum Fall Duvalier die Auffassung, dass die Auflagen für eine Rechtshilfe in solchen Fällen zu streng seien, und forderte den Gesetzgeber auf, die erforderlichen Anpassungen und Erleichterungen vorzunehmen.
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