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Spätestens ab 1. Januar 2012 müssen Hersteller, Importeure und Händler ihren Produktbeobachtungs- und Meldepflichten gemäss Produktesicherheitsgesetz (PrSG) nachkommen. Auch dürfen Produkte, welche die Anforderungen des PrSG nicht erfüllen, ab diesem Datum nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Das PrSG wirft mehr Fragen auf, als es beantwortet. Verstösse gegen diesen öffentlich-rechtlichen Erlass können eine zivilrechtliche Schadenersatzpflicht auslösen. Neben dem Obligationenrecht tritt auch das Produktehaftpflichtgesetz (PrHG) auf den Plan. Die Praxis des Bundesgerichts zum PrHG beleuchtet indirekt auch gewisse Aspekte des PrSG.
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