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Das Kollegium von Eurojust setzt sich aus je einem Vertreter der 28 Mitgliedstaaten der EU zusammen. Die nationalen Mitglieder werden gemäß der Rechtsordnung ihres Mitgliedstaats als ständige Mitglieder ins Kollegium mit Sitz in Den Haag entsandt. Bei den nationalen Mitgliedern handelt es sich um erfahrene leitende Staatsanwälte, Richter oder Polizeibeamte mit gleichwertigen Befugnissen. Einige nationale Mitglieder werden von Stellvertretern, Assistenten oder abgeordneten nationalen Sachverständigen unterstützt.
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