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Die Rechtsprechung obliegt dem Obersten Gerichtshof und den nachfolgenden Gerichten: den Höheren Gerichten, Bezirksgerichten und Schnellgerichten. Der Oberste Gerichtshof besteht aus dem Präsidenten und vierzehn weiteren Richtern, die alle vom Kabinett ernannt werden. Die meisten Rechtsfälle werden von den Bezirksgerichten entschieden. Die Schnellgerichte verhandeln unter anderem Verstöße im Straßenverkehr. Im Mai 2009 wurde ein Laienrichtersystem eingeführt, bei dem sechs volljährige Bürger (20 Jahre oder älter) per Los ausgewählt werden, um als Laienrichter bei Strafprozessen der Distriktgerichte mitzuwirken.
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