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Mit der Totalrevision des KHG will der Bundesrat auch die revidierten Übereinkommen von Paris und Brüssel ratifizieren, denen insbesondere die westeuropäischen Länder beigetreten sind. Die beiden Übereinkommen sehen für diese Länder, unabhängig von nationalen Grenzen, gleiche Voraussetzungen für Entschädigungsleistungen und gleiche verfahrensrechtliche Vorschriften vor. Dies bringt eine wesentliche Vereinfachung der Entschädigungsverfahren, falls von einem nuklearen Unfall im Ausland auch Opfer in der Schweiz betroffen wären. Durch die Ratifikation des Gemeinsamen Protokolls werden die haftungsrechtlichen Vorschriften insbesondere auch auf die osteuropäischen Staaten ausgedehnt.
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